Unterschutzstellung LSG / NSG "Müggelsee Köpenick"
Erläuterungen zum Vorgang
Für das gekennzeichnete Gebiet wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 des Berliner Naturschutzgesetzes durchgeführt mit dem Ziel, das Gebiet zum Landschafts- und Naturschutzgebiet zu erklären. Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit dazu gehörender Karte gemäß § 27 Absatz 3 des Berliner Naturschutzgesetzes für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.
Sie können die Unterlagen außerdem im Internet einsehen und sich dort online äußern unter www.stadtentwicklung.berlin.de/sg-ausweisung/
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
980
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Treptow-Köpenick
LSG
NSG
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte
12559
Deutschland
Treptow-Köpenick
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
In der Zeit vom 12. August bis einschließlich 16. September 2016
von Montag bis Freitag in der Zeit von 9 bis 18 Uhr und nach
telefonischer Vereinbarung unter Telefonnummer 9025-1375
Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3, Erdgeschoss, 10179
Berlin
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/schutzgeb…
Eingangsinfos
Eingangsdatum
Gibt es schon eine Erwiderung auf unsere Stellungnahme?
Ich habe mir mal schnell die Karten angesehen. Wenn ich die "Ergänzungskarte Müggelspree" richtig verstehe, ist der Teil, den wir bei den Bänken als "weiß" bezeichnet haben, weiterhin in der LSG VO 45 / LSG 45 enthalten. Ich glaube, dass dieses LSG dann ohne die "entlassenen" Flächen erhalten bleibt. Somit wäre dieser Kritikpunkt erledigt. Das ist jedoch auch nur meine Hoffnung.
LEIDER ist mir auch aufgefallen, dass es bei der Ausweisung des Fredersdorfer Mühlenfließes JETZT eine Lücke gibt. Siehe Nordgrenze NSG und S-Bahnlinie / -strecke. ("Müggelseekarte Blatt 1")
Das wäre insofern fatal, weil wir dann ein eindeutiges Argument (LSG-Schutzstatus) verlieren, wenn es um die Erhöhung der Fördermengen an der Brunnengalerie B geht, die in diesem Bereich entlang führt. Doch das ist sehr wichtig, denn die Förderung von Trinkwasser hat in diesem Bereich einen enormen und fatalen Einfluss auf den Grundwasserspiegel. Seit dem das WW Friedrichshagen ca. 1906 in Betrieb genommen wurde hat sich der GW-Spiegel - flächendeckend - um ca. 2-3 m gesenkt. 1906 hatte das Fließ noch GW-Kontakt!!! Jetzt nach über 100 Jahren fehlt das Wasser in der Fläche und das wirkt sich negativ auf das LSG / NSG / NATURA 2000 Gebiet aus. Auch wenn es nur ein Faktor von vielen ist, so ist es doch ein sehr großer Faktor in der Rechnung. Damit sich das FFH-Gebiet aufgrund mangelndem Wasser, denn es wird immer trockener hier im Osten, nicht weiter verschlechtert, wollen wir erreichen, dass die Brunnen an der B-Galerie "brunnenscharf und saisonal" gesteuert werden können - unter Vorgabe des Senats. Doch wenn dieser Bereich nicht wenigstens als LSG unter Schutz gestellt wird, verlieren wir ein weiteres Argument um dieses Ziel zu erreichen.