Landschaftsschutzgebiet Köpenicker Wälder nördlich der Müggelspree (Neuausweisung) und Landschaftsschutzgebiet Erpetal (Änderung)
Erläuterungen zum Vorgang
Für die gekennzeichneten Gebiete wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, die Köpenicker Wälder nördlich der Müggelspree zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären und kleine Teile des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Erpetal“ dort herauszulösen und in das neue Landschaftsschutzgebiet aufzunehmen. Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit den dazu gehörenden Karten gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.
Basis-Angaben zum Vorgang
Erpetal
Berlin
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Termine und Auslegung
Die Unterlagen liegen öffentlich zur Einsicht aus: in der Zeit vom 23. November bis einschließlich 22. Dezember 2020 von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung: unter Tel.-Nr. (030) 9025-1045 bei der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Am Köllnischen Park 3 10179 Berlin Erdgeschoss, Raum 047 (bitte die Ausschilderung beachten)