Bebauungsplan XV-51a-2 (ehemaliges Studio 5)
Bebauungsplan XV-51a-2 im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof
Was wird ausgelegt?
Für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs Berlin-Johannisthal / Adlershof im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Adlershof legt die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen den Bebauungsplan XV-51a-2 aus. Der Geltungsbereich umfasst vollständig das Grundstück Moriz-Seeler-Straße 1
(Geltungsbereich vgl. Planausschnitt).
Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs (BauGB) als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des BauGB durchgeführt.
Was beinhaltet der Plan?
Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des denkmalgeschützten Studio 5, Bestandteil des ehemaligen Fernsehzentrums Adlershof, sowie für dessen bauliche Erweiterung durch die Festsetzung eines Sondergebiets mit der Zweckbestimmung Medien, Kultur, Soziales nach § 11 BauNVO geschaffen werden.
Der Planentwurf liegt mit Begründung sowie den wesentlichen Gutachten aus. Bitte beachten Sie auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt für Berlin vom 12. Juni 2020.
Wie kann man sich beteiligen?
Vom 23. Juni 2020 bis einschließlich 23. Juli 2020 können Sie zum Bebauungsplan XV-51a-2 vor Ort oder online eine Stellungnahme abgeben, die mit den anderen öffentlichen und privaten Belangen abgewogen wird. Bitte achten Sie unbedingt darauf, die Frist einzuhalten, da sonst Ihre Stellungnahme unberücksichtigt bleiben kann.
https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/oeffaus...
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