B-Plan 1-64a VE Gleimstraße Einsichtnahme in das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung

Erläuterungen zum Vorgang

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 1-64a VE für die hinter den Grundstücken Ramlerstraße 20–24, Graunstraße 17–23/ Gleimstraße 62–64 liegenden Flurstücke 350, 173 und 354 ist durch Rechtsverordnung vom 12. November 2015 festgesetzt und am 5. Dezember 2015 im Gesetz- und Verordnungsblatt für Berlin, Seite 434 veröffentlicht worden. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hat die Stellungnahmen, die die Bürger und Bürgerinnen im Rahmen der öffentlichen Auslegung vom 16. Februar 2015 bis 16. März 2015 abgegeben haben, geprüft. Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mit Beschluss vom 8. Oktober 2015 dem Prüfergebnis zugestimmt. DasAbwägungsergebnis kann eingesehenwerden bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin (Lichthof, linker Seitenraum) vom 18. Januar 2016 bis 19. Februar 2016, Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Freitag von 10 bis 17 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 9025-1420. Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit zur Einsichtnahme beim Bezirksamt Mitte von Berlin – Fachbereich Stadtplanung –, Zimmer 167, 1. Etage, Müllerstraße 146, 13353 Berlin vom 18. Januar 2016 bis 19. Februar 2016, Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 9018-45873. Die Unterlagen können im oben genannten Zeitraum auch im Internet eingesehen werden unter: www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
758
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Mitte
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Information
Orte

Gleimstraße
Berlin 13355
Deutschland

Mitte

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-

Eingangsinfos

Eingangsdatum