PFV Südhafen Spandau für das Teilprojekt 1: Ausbau der Hafeninfrastruktur Untere-Havel-Wasserstraße (UHW)
Erläuterungen zum Vorgang
Die Herstellung, die Beseitigung und die wesentliche Umgestaltung eines Gewässers oder seiner Ufer erfüllen die rechtlichen Voraussetzungen für einen Gewässerausbau gemäß § 67 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG). Der Gewässerausbau bedarf gemäß § 68 Absatz 1 WHG der Durchführung einer Planfeststellung. Die zuständige Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde ist die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), Abteilung II - Integrativer Umweltschutz, Referat II D 2 - Wasserbehörde, Brückenstraße 6, 10179 Berlin.
Die Berliner Hafen- und Lagerhausgesellschaft mbH (BEHALA) ist Träger des Vorhabens (TdV) und damit Antragsteller auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens mit Sitz in der Westhafenstraße 1, 13353 Berlin. Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen:
– der Neubau von Uferwänden vor den Bestandsuferwänden in der Unteren Havel-Wasserstraße (UHW) und dem Hafenbecken des Südhafens Spandau sowie
– die Verfüllung eines Teils des Hafenbeckens im Südhafen Spandau
Durch die Offenlegung des Plans erfolgt gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit im Sinne des UVPG. Gemäß § 73 Absatz 4 VwVfG kann jeder/jede, dessen/deren Belange durch das Bauvorhaben berührt werden sowie Vereinigungen, von Beginn der Auslegungsfrist bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift (unter Angabe des Aktenzeichens 6794/04-00003) Einwendungen gegen den Plan erheben bei der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt, Abteilung II, Referat II D 2 - Wasserbehörde, Brückenstraße 6, 10179 Berlin.
Nach Ablauf der Einwendungsfrist werden die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen und Behörden in einem nicht öffentlichen Erörterungstermin erörtert. Alle fristgerecht Äußernden werden vor dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind, können diese durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.
Basis-Angaben zum Vorgang
Südhafen
Berlin
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Termine und Auslegung
Die Planunterlagen (2 Ordner), aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, einschließlich der Unterlagen über die Umweltverträglichkeitsprüfung liegen bei den folgenden öffentlichen Stellen zur allgemeinen Einsichtnahme an folgenden Standorten aus:
1. Bezirkszentralbibliothek Spandau
Carl-Schurz-Straße 13, 13597 Berlin
Montag bis Freitag 10 bis 19 Uhr, Samstag 10 bis 15 Uhr
2. Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II - Integrativer Umweltschutz, Referat II D 2 - Wasserbehörde
Brückenstraße 6, 10179 Berlin
Einsichtnahme möglich:
Montag bis Donnerstag von 9 bis 15 Uhr,
Freitag von 9 bis 14 Uhr im Raum R2/015
gern auch nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung
Telefonnummer: 030 9025-2423
Zusätzlich wird der Plan auch auf den folgenden Internetseiten zur Verfügung gestellt:
www.berlin.de/ba-spandau
www.uvp-verbund.de