Pankower Tor - Antrag auf Feststellung
am 24.03.2021 wurde von dem Unternehmen Krieger Handel SE um einen Feststellungsbescheid gebeten.
Vor Durchführung eines Antragsverfahrens zum Erhalt einer Ausnahme von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG bittet das Unternehmen um Feststellung, dass
zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses im Sinne des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG vorliegen und
keine zumutbaren Alternativen im Sinne von § 45 Abs. 7 Satz 2 BNatSchG bestehen.