Öffentlichkeitsbeteiligung am B-Plan XIV-246 in der Reuterstraße
Erläuterungen zum Vorgang
Der Bebauungsplan XIV-246 für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk Neukölln, aufgestellt mit Beschluss des Bezirksamtes Neukölln von Berlin in der Sitzung am 28. Februar 1989 (ABl. S. 963), zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirksamtes vom 3. November 2015 (ABl. S. 2523), wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Familienzentrum/Kindertagesstätte“ und „Jugendfreizeithaus“, einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage mit Spielplatz“ sowie von Straßenverkehrsfläche.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
764
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte
Reuterstraße 9
Berlin 12053
Deutschland
Neukölln
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt
– Fachbereich Stadtplanung –, Zimmer N 7013, 7. Etage, Neubau, Rathaus, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin während der
Dienststunden Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 15 Uhr,
Freitag von 9.00 bis 14 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer
90239-3379 auch außerhalb dieser Sprechzeiten
Eingangsinfos
Eingangsdatum
Hier geht es anscheinend um die Verschiebung von Flächen. Eine Fläche wird hinzu genommen, dafür eine andere entwidmet. Möglicherweise soll auf der entwidmeten Fläche hinterher eine Bebauung stattfinden. Im Luftbild sieht es so aus, als wenn ein großer Spielplatz vorhanden ist. Hier wäre fraglich, welche Fläche konkret entwidmet wird. Der Spielplatz? Es ist schon Mist, wenn sämtliche Lücken überall bebaut werden. Aber dass sie Spielplätze umwidmen, wäre neu. Ich würde konkrete Fragen stellen, um welche Flächen es sich handelt und das zu solchen "Beschlüssen", wenn sie schon öffentlich gemacht werden, grundsätzlich Karten gehören, da sie sonst keiner nachvollziehen kann. Damit ist das Informationsfreiheitsgesetz m. M. nach eingeschränkt, denn wogegen soll ich ggf. Einspruch erheben, wenn nicht klar ist, worum es geht. Hier wird die freie Meinungsäußerung auf ein "weiß nicht" reduziert. Das suggeriert, dass das vom Amt so gewollt ist. Nach dem Motto bloß kein Widerspruch.