Öffentlichkeitsbeteiligung am B-Plan XIV-246 in der Reuterstraße

Erläuterungen zum Vorgang

Der Bebauungsplan XIV-246 für die Grundstücke Reuterstraße 9 (teilweise), 10, Karl-Marx-Straße 42 (teilweise) und Karl-Marx-Straße 52 im Bezirk Neukölln, aufgestellt mit Beschluss des Bezirksamtes Neukölln von Berlin in der Sitzung am 28. Februar 1989 (ABl. S. 963), zuletzt geändert mit Beschluss des Bezirksamtes vom 3. November 2015 (ABl. S. 2523), wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung von Flächen für Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen „Familienzentrum/Kindertagesstätte“ und „Jugendfreizeithaus“, einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Öffentliche Parkanlage mit Spielplatz“ sowie von Straßenverkehrsfläche.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
764
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Reuterstraße 9
Berlin 12053
Deutschland

Neukölln

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –, Zimmer N 7013, 7. Etage, Neubau, Rathaus, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 9.00 bis 15 Uhr, Freitag von 9.00 bis 14 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 90239-3379 auch außerhalb dieser Sprechzeiten

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Kommentare

Hier geht es anscheinend um die Verschiebung von Flächen. Eine Fläche wird hinzu genommen, dafür eine andere entwidmet. Möglicherweise soll auf der entwidmeten Fläche hinterher eine Bebauung stattfinden. Im Luftbild sieht es so aus, als wenn ein großer Spielplatz vorhanden ist. Hier wäre fraglich, welche Fläche konkret entwidmet wird. Der Spielplatz? Es ist schon Mist, wenn sämtliche Lücken überall bebaut werden. Aber dass sie Spielplätze umwidmen, wäre neu. Ich würde konkrete Fragen stellen, um welche Flächen es sich handelt und das zu solchen "Beschlüssen", wenn sie schon öffentlich gemacht werden, grundsätzlich Karten gehören, da sie sonst keiner nachvollziehen kann. Damit ist das Informationsfreiheitsgesetz m. M. nach eingeschränkt, denn wogegen soll ich ggf. Einspruch erheben, wenn nicht klar ist, worum es geht. Hier wird die freie Meinungsäußerung auf ein "weiß nicht" reduziert. Das suggeriert, dass das vom Amt so gewollt ist. Nach dem Motto bloß kein Widerspruch.