Öffentliche Auslegung Unterschutzstellungsverfahren Tegeler Fließtal
Erläuterungen zum Vorgang
Für die gekennzeichneten Gebiete wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt. Ziel ist es, die für das Tegeler Fließ geltende Landschaftsschutzgebietsverordnung zu ändern und Teile des bisherigen Landschaftsschutzgebietes zum Naturschutzgebiet zu erklären. Auch sollen die nach § 32 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz erforderlichen Regelungen zum Schutz der Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ("Natura 2000-Gebiete") festgesetzt werden. Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit der dazu gehörenden Karte gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/natur_gruen/naturschutz/schutzgeb…
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass dies keine Aufforderung zur erneuten Abgabe einer Stellungnahme ist, sondern über den aktuellen Sachstand des Verfahrens informiert wird.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
1117
Fortschritt
Themen
Schutzgebietsausweisungen
Tegeler Fließtal
Reinickendorf
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte
Am Rohrbusch
13469
Deutschland
Reinickendorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Ort: Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Infopoint (Erdgeschoss, Lichthof linker Seitenraum)
Am Köllnischen Park 3
10179 Berlin
Zeit: vom 09.01.2017 bis einschließlich 08.02.2017
Montag bis Freitag: 10:00 bis 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung:
Tel.: 030 9025-1045
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Eingangsinfos
Eingangsdatum