Öffentliche Auslegung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs VI-140i VE Flottwellstrasse
Erläuterungen zum Vorgang
Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin hat in seiner Sitzung am 28. Oktober 2014 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VI-140i VE „Flottwellstraße Nord“ für die Flurstücke 3284, 3283, 3282, 70/1 (teilweise) östlich der Flottwellstraße zwischen Schöneberger Ufer und der verlängerten Lützowstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg unter dem Titel Bebauungsplan VI-140i VE „Flottwellstraße Nord“ für die Grundstücke Flottwellstraße 32-45 und das Flurstück 70/1 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg fortzuführen.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VI-140i VE „Flottwellstraße Nord“ für die Grundstücke Flottwellstraße 32–45 und das Flurstück 70/1 (teilweise) im Bezirk Friedrichshain- Kreuzberg, Ortsteil Kreuzberg vom 20. März 2012 liegt mit dem Deckblatt vom 22. Oktober 2014 mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuches öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
– Schutzgüter Mensch, Gesundheit des Menschen und Bevölkerung:
Verkehrslärmbelastung und Erhöhung des Lärmpegels durch Kraftfahrzeuge, gewerbliche Ge-räuscheimmissionen bezogen auf Anlieferungen, Zufahrten, Parkzugänge, gastronomische Einrichtungen einschließlich Außengastronomie, Vorhaben und Einrichtungen außerhalb des Plan-gebietes, die in das Plangebiet einwirken; Hinweise auf aktive und passive Lärmschutzmaßnah-men; Immissionsschutz; Verkehrsaufkommen und Prognose für den Geltungsbereich und die nähere Umgebung; Mehrfachreflexion; Einschränkung des Erholungswertes durch Verkleinerung und Verschattung der Parkfläche
– Schutzgut Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt:
Artenschutz; Vermeidung von Vogelfallen; Verwendung von reflexionsarmen Glas und tranzenzentem Material; Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Biotopverbund); Baumerhalt, Baumfällungen und Ersatzpflanzungen, Erhalt von Straßenbäumen; Fassaden- und Dachbegrünungen; Erdschicht auf der Tiefgarage
– Schutzgut Boden:
Bodenverdichtung/Versiegelung als Folge der Bebauung, Altlastensituation; Bodenschutz
– Schutzgut Wasser:
Einflüsse auf die Versickerung des Niederschlagswassers und des Grundwassers beziehungs-weise die Grundwasserneubildung; Niederschlagsentwässerung/-bewirtschaftung; Abwasserent-sorgung
– Schutzgut Klima/Luft:
Einflüsse auf das Kleinklima und Lufthygiene; Beeinflussung der Kaltluftströmung
– Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild:
Veränderung und Beeinträchtigung des Landschaftsbildes als Folge der Bebauung
– Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
sind nicht vorhanden
– Eingriff in Natur und Landschaft:
erhebliche Beeinträchtigung Boden, Pflanzen und Tiere; Landschaftsbild
Die ab dem 6. Juni 2012 auf Grund der Bekanntmachung Stapl 1 vom 25. Mai 2012 (ABl. S. 805) abgegebenen Stellungnahmen fließen ebenfalls in die Abwägung ein.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
310
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Bebauungsplan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Sonstiges
Orte
Flottwellstraße
10785
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans VI-140i VE „Flottwellstraße Nord“ wird in der Zeit vom 12. Januar 2015 bis einschließlich 12. Februar 2015 Montag bis Donnerstag von 7.30 bis 16 Uhr, Freitag von 7.30 bis 13 Uhr im Bezirksamt Fried-richshain-Kreuzberg von Berlin, Abteilung für Planen, Bauen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –, Zimmer 512, 5. Etage, Yorckstraße 4–11, 10965 Berlin, Telefon: 90298-3513 sowie nach telefonischer Vereinbarung bereitgehalten.
Die Unterlagen können ebenfalls im Internet eingesehen werden:
http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung…
Eingangsinfos
Eingangsdatum