Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs XV-51a-1Berlin-Johannisthal/Adlershof
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplans
XV-51a-1
vom 10. Februar
2015 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbe-
reichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ zwischen der Rudower
Chaussee, dem Bahngelände, der nordöstlichen Verlängerung
der Wilhelm-Ostwald-Straße und der Straße Am Studio sowie
die Straße Am Studio im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil
Adlershof liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus.
Der Geltungsbereich wurde gegenüber dem Aufstellungsbeschluss vom 22. Juni 2007, veröffentlicht im Amtsblatt für
Berlin am 6. Juli 2007 (ABl. S. 1751), um Teilflächen des Entwicklungsbereichs zwischen der Straße Am Studio, Rudower
Chaussee, dem Bahngelände und der Ernst-Augustin-Straße
sowie Flächen östlich der Ernst-Augustin-Straße und um die
Straße Am Studio erweitert.
Das Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13 des Baugesetzbuchs als vereinfachtes Verfahren ohne Durchführung einer
Umweltprüfungnach§ 2Absatz4Baugesetzbuchdurchgeführt.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
368
Fortschritt
Abgeschlossen
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Rudower Chaussee
12489
Deutschland
Treptow-Köpenick
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis
16 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb
dieserZeitenbeiderSenatsverwaltungfürStadtentwicklungund
Umwelt, Raum 001, Erdgeschoss, Dienstgebäude Württem-
bergische Straße 6, 10707 Berlin bereitgehalten.
Der Bebauungsplan und die Begründung sind auch im Internet
einsehbar unter:
www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/
Eingangsinfos
Eingangsdatum