Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs 6-9 B Lichterfelde

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplans 6-9 B vom 24. März 2015 für das Gelände zwischen Gardeschützenweg, Tietzenweg, Viktoriastraße, Augustaplatz, Manteuffelstraße, Moltkestraße, Holbeinstraße, Tietzenweg, Augustastraße, Kyllmannstraße und Viktoriaplatz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil Lichterfelde liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: ● Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Erhalt der Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenwelt durch die planungsrechtliche Sicherung der zusammenhängenden Freiräume in den Blockinnenbereichen und der damit verbundenen möglichen Erhöhung der biologischen Vielfalt ● Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Sicherung der bestehenden städtebaulichen Strukturen mit ihrer zum Teil historischen, ortsbildprägenden Bausubstanz (Villen und Landhäuser) auf Grundstücken mit gebietsprägenden Grünflächen ● Schutzgut Klima und Luft: Plangebiet liegt außerhalb des Vorranggebiets Luftreinhaltung. Wesentliche Emittenten sind Hausbrand und Kraftfahrzeugbesatz. ● Schutzgut Mensch und Gesundheit, Bevölkerung: – Altlasten: Durch die Verfüllung kriegsbedingter Bombentrichter, Gräben und eines Feuerlöschteichs mit Trümmerschutt ist mit geringfügig bodenverunreinigten Flächen zu rechnen. – Luft: Keine wesentliche über den Bestand hinausgehende Ermöglichung neuer Emissionsquellen. – Lärm: Keine wesentlichen Lärmemittenten vorhanden. Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der Verkehrslärm, besonders der der Moltkestraße und des Gardeschützenwegs. ● Schutzgut Boden: Beschreibung der vorhandenen Bodengesellschaften im Plangebiet ● Schutzgut Wasser: Plangebiet liegt außerhalb der Wasserschutzzonen. Aspekte wie Flurabstand, Grundwasserneubildung, Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers und Regen- und Schutzwasserkanalisation werden genannt. ● Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Im Plangebiet befinden sich zahlreiche in der Berliner Denkmalliste eingetragene Baudenkmale (vier Einzeldenkmale sowie drei Denkmalensembles). ● Eingriff in Natur und Landschaft: Es liegen keine Eingriffe vor.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
411
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Berlin
Deutschland

Steglitz-Zehlendorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 13. April 2015 bis einschließlich 15. Mai 2015 Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Soziales und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –, im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer E 213), II. Etage, Bauteil E, Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3, 14163 Berlin bereitgehalten. Im Internet: http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemt…

Eingangsinfos

Eingangsdatum