Öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs 6-9 B Lichterfelde
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplans 6-9 B vom 24. März 2015
für das Gelände zwischen Gardeschützenweg, Tietzenweg,
Viktoriastraße, Augustaplatz, Manteuffelstraße, Moltkestraße,
Holbeinstraße, Tietzenweg, Augustastraße, Kyllmannstraße
und Viktoriaplatz im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil
Lichterfelde liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht
sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß
§ 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
● Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Erhalt der Lebensbedingungen der Tier- und Pflanzenwelt
durch die planungsrechtliche Sicherung der zusammenhängenden
Freiräume in den Blockinnenbereichen und der
damit verbundenen möglichen Erhöhung der biologischen
Vielfalt
● Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild:
Sicherung der bestehenden städtebaulichen Strukturen mit
ihrer zum Teil historischen, ortsbildprägenden Bausubstanz
(Villen und Landhäuser) auf Grundstücken mit gebietsprägenden
Grünflächen
● Schutzgut Klima und Luft:
Plangebiet liegt außerhalb des Vorranggebiets Luftreinhaltung.
Wesentliche Emittenten sind Hausbrand und Kraftfahrzeugbesatz.
● Schutzgut Mensch und Gesundheit, Bevölkerung:
– Altlasten: Durch die Verfüllung kriegsbedingter Bombentrichter,
Gräben und eines Feuerlöschteichs mit Trümmerschutt
ist mit geringfügig bodenverunreinigten Flächen zu
rechnen.
– Luft: Keine wesentliche über den Bestand hinausgehende
Ermöglichung neuer Emissionsquellen.
– Lärm: Keine wesentlichen Lärmemittenten vorhanden.
Hauptverursacher der Lärmbelastung ist der Verkehrslärm,
besonders der der Moltkestraße und des
Gardeschützenwegs.
● Schutzgut Boden:
Beschreibung der vorhandenen Bodengesellschaften im
Plangebiet
● Schutzgut Wasser:
Plangebiet liegt außerhalb der Wasserschutzzonen. Aspekte
wie Flurabstand, Grundwasserneubildung, Verschmutzungsempfindlichkeit
des Grundwassers und Regen- und
Schutzwasserkanalisation werden genannt.
● Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter:
Im Plangebiet befinden sich zahlreiche in der Berliner
Denkmalliste eingetragene Baudenkmale (vier Einzeldenkmale
sowie drei Denkmalensembles).
● Eingriff in Natur und Landschaft:
Es liegen keine Eingriffe vor.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
411
Fortschritt
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Berlin
Deutschland
Steglitz-Zehlendorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit
vom 13. April 2015 bis einschließlich 15. Mai 2015
Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 8.30 bis
15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Soziales und
Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung
–, im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer
E 213), II. Etage, Bauteil E, Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße
1/3, 14163 Berlin bereitgehalten.
Im Internet: http://www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/politik-und-verwaltung/aemt…
Eingangsinfos
Eingangsdatum