Öffentliche Auslegung eines B-Plans 1-40bba, Bernauer Straße

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplans 1-40bba vom 13. Januar 2017 für das Gelände zwischen Bernauer Straße, Ruppiner Straße, Schönholzer Straße und Brunnenstraße mit Ausnahme der Grundstücke Schönholzer Straße 13/14 sowie 19 und 20 im Bezirk Mitte, Ortsteile Mitte und Gesundbrunnen, liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: ● Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Untersuchung der Vegetationsstrukturen (einschließlich Frühjahrsblüher und Baumbestand), Biotoptypenkartierung, Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere (insbesondere Wildbienen) - Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Beeinflussung des Landschaftsbildes durch den Bau der Gedenkstätte Berliner Mauer sowie durch die Neubauten ● Schutzgut Klima und Luft: Einflüsse auf das Kleinklima und die Lufthygiene ● Schutzgut Mensch: Lärmsituation aufgrund des Verkehrsaufkommens insbesondere in der Bernauer Straße sowie des Gewerbe- und Freizeitlärms, Körperschall- und Erschütterungsprognose des bereits fertig gestellten Straßenbahnneubaus in der Bernauer Straße, Abstandsflächenuntersuchung, Besonnung und Belüftung aufgrund der Neubebauung, Freiraumversorgung ● Schutzgut Boden: Altlastensituation (zum Beispiel Schadensbeseitigung bei Baugrubenerstellung), Versiegelungsgrad ● Schutzgut Wasser: Einflüsse auf die Versickerung des Niederschlagswassers und des Grundwassers beziehungsweise die Grundwasserneubildung durch die Planung - Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: Denkmalensemble Berliner Mauer, archäologische Verdachtsfläche ● Eingriff in Natur und Landschaft: Untersuchung eines Ausgleichserfordernisses Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vor Ort oder online abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/oeffaus…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1132
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Mitte
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Bernauer Straße 32
Berlin 10115
Deutschland

Mitte

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 30. Januar 2017 bis einschließlich 3. März 2017 Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Freitag von 10 bis 17 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen, Erdgeschoss, Am Köllnischen Park 3, 10179 Berlin bereitgehalten. Im Internet unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/ können die Unterlagen ebenfalls eingesehen werden.

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos