Öffentliche Auslegung eines B-Planes XIV-108-1 Fritz-Erler-Allee

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes XIV-108-1 vom 11. Januar 2016 für die nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fritz-Erler-Allee 190/194/Agnes-Straub-Weg 2/12 und Agnes-Straub-Weg 3/5/Neuköllner Straße 264/276 a im Bezirk Neukölln, Ortsteil Gropiusstadt liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Ziel/Zweck: Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten sowie öffentlichen Verkehrsflächen

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
765
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Fritz-Erler-Allee
Berlin 12351
Deutschland

Neukölln

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bezirksamt Neukölln von Berlin, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –, Zimmer N 7003, 7. Etage, Neubau, Rathaus, Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin während der Dienststunden Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 90239-2035 auch außerhalb dieser Sprechzeiten https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadte…

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Kommentare

Hier geht es anscheinend um eine sog. "Nachverdichtung", wobei 2 der 3 Flächen lt. Aussage einer Anwohnerin schon bebaut werden (WA 1+2).

Hier gehen anscheinend div. großkronige Bäume drauf. D. h. einige Fledermausquartiere, mglw. auch bei den noch zu sanierenden Gebäuden. Das Gutachten zur Fauna zeigt die richtigen Maßnahmen und Forderungen auf.

In den textlichen Festsetzungen fehlen Baumpflanzungen, Herstellung von Nistmöglichkeiten oder sonstiger Ausgleich für die Neuversiegelung und Baumfällungen.
Die auf S. 68 der Begründung genannten Maßnahmen stellen nur Empfehlungen dar, welche vom Bauherren nicht umgesetzt werden müssen. (degewo ist nicht dafür bekannt)

Eine Pflanzliste fehlt gänzlich.