Öffentliche Auslegung eines B-Planes 8-55B Heideläuferweg

Erläuterungen zum Vorgang

für die Grundstücke Heideläuferweg 4 / 22A sowie für eine Teilfläche des Grundstücks Buckower Damm 237, 237A – B und 237D – E im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow Hinweise: Der Bebauungsplan 8-55B liegt mit der Begründung öffentlich aus. Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ziel/Zweck: Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Sicherung der bestehenden Wohnbebauung sowie von Straßenverkehrsflächen.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
630
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Heideläuferweg 4
12353
Deutschland

Neukölln

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt Fachbereich Stadtplanung Karl-Marx-Straße 83 12040 Berlin, Rathaus 7. Etage (Neubau-Eingang Donaustraße) Zimmer N 7004 http://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadten…

Eingangsinfos

Eingangsdatum