Öffentliche Auslegung eines B-Planes 8-55B Heideläuferweg
Erläuterungen zum Vorgang
für die Grundstücke
Heideläuferweg 4 / 22A sowie für
eine Teilfläche des Grundstücks
Buckower Damm 237, 237A – B und 237D – E
im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow
Hinweise:
Der Bebauungsplan 8-55B liegt mit der Begründung öffentlich aus. Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ziel/Zweck:
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets zur Sicherung der bestehenden Wohnbebauung sowie von Straßenverkehrsflächen.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
630
Fortschritt
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Heideläuferweg 4
12353
Deutschland
Neukölln
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin, Rathaus
7. Etage (Neubau-Eingang Donaustraße)
Zimmer N 7004
http://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadten…
Eingangsinfos
Eingangsdatum