Öffentliche Auslegung eines B-planes 6-28 B Ostpreußendamm

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplans 6-28 B vom 15. Juli 2015 für die Grundstücke Ostpreußendamm 84–85 A und 89 sowie für Teilflächen der Grundstücke Ostpreußendamm 85 B–88 und 89 A–92 liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Ziel / Zweck: Sicherung der produzierenden und verarbeitenden Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Planungsrechtliche Änderung der Zulässigkeit von Einzelhandel, Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartiger Nutzung.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
562
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Steglitz-Zehlendorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Ostpreußendamm
12207
Deutschland

Steglitz-Zehlendorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Soziales und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –, 2. Etage, Bauteil E, Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3,14163 Berlin im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer E 213) bereitgehalten.

Eingangsinfos

Eingangsdatum