Öffentliche Auslegung eines B-planes 6-28 B Ostpreußendamm
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplans 6-28 B vom 15. Juli 2015 für die Grundstücke Ostpreußendamm 84–85 A und 89 sowie für Teilflächen der Grundstücke Ostpreußendamm 85 B–88 und 89 A–92 liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus.
Ziel / Zweck: Sicherung der produzierenden und verarbeitenden Gewerbe- und Handwerksbetriebe. Planungsrechtliche Änderung der Zulässigkeit von Einzelhandel, Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartiger Nutzung.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
562
Fortschritt
Themen
Steglitz-Zehlendorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Ostpreußendamm
12207
Deutschland
Steglitz-Zehlendorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis
14 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Bezirksamt
Steglitz-Zehlendorf von Berlin, Abteilung Soziales und Stadtentwicklung,
Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –,
2. Etage, Bauteil E, Rathaus Zehlendorf, Kirchstraße 1/3,14163 Berlin im Flurbereich des Fachbereichs (Auskünfte Zimmer
E 213) bereitgehalten.
Eingangsinfos
Eingangsdatum