Öffentliche Auslegung des VO-Entwurfs über das Naturschutzgebiet Pfaueninsel

Erläuterungen zum Vorgang

Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pfaueninsel“ im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin hier : Betroffenenbeteiligung durch öffentliche Auslegung   Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt derzeit ein Unterschutzstellungsverfahren nach § 27 des Berliner Naturschutzgesetzes durch mit dem Ziel, die Pfaueninsel zum Naturschutzgebiet zu erklären. Sie waren am bisherigen Verfahren beteiligt, so dass ich Sie heute über den weiteren Verfahrensfortgang informiere: Die Betroffenenbeteiligung wird nunmehr durch öffentliche Auslegung erfolgen. Die Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Berliner Naturschutzgesetzes für die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes ist zu Ihrer Information beigefügt (siehe Anlage). Die Unterlagen werden • am Standort Am Köllnischen Park 3 • im Internet unter der Adresse: www.stadtentwicklung.berlin.de/sg-ausweisung/ • und darüber hinaus im Intranet unter der Adresse: http://intranet.senstadt.verwalt-berlin.de/org/abt_01/1e/1e2naturschutz… ab dem 24.10.2016 zugänglich sein.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1043
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Steglitz-Zehlendorf
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte

Uferpromenade
14109
Deutschland

Steglitz-Zehlendorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
In der Zeit vom 24. Oktober bis einschließlich 23. November 2016 von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 9025-1369. Sie können die Unterlagen außerdem im Internet einsehen und sich dort online äußern unter www.stadtentwicklung.berlin.de/sg-ausweisung/ Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3,

Eingangsinfos

Eingangsdatum