Öffentliche Auslegung des VO-Entwurfs über das Naturschutzgebiet Pfaueninsel
Erläuterungen zum Vorgang
Entwurf der Verordnung über das Naturschutzgebiet „Pfaueninsel“ im Bezirk Steglitz-Zehlendorf von Berlin
hier : Betroffenenbeteiligung durch öffentliche Auslegung
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt führt derzeit ein Unterschutzstellungsverfahren nach § 27 des Berliner Naturschutzgesetzes durch mit dem Ziel, die Pfaueninsel zum Naturschutzgebiet zu erklären.
Sie waren am bisherigen Verfahren beteiligt, so dass ich Sie heute über den weiteren Verfahrensfortgang informiere:
Die Betroffenenbeteiligung wird nunmehr durch öffentliche Auslegung erfolgen.
Die Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Berliner Naturschutzgesetzes für die öffentliche Auslegung des Verordnungsentwurfes ist zu Ihrer Information beigefügt (siehe Anlage).
Die Unterlagen werden
• am Standort Am Köllnischen Park 3
• im Internet unter der Adresse: www.stadtentwicklung.berlin.de/sg-ausweisung/
• und darüber hinaus im Intranet unter der Adresse: http://intranet.senstadt.verwalt-berlin.de/org/abt_01/1e/1e2naturschutz…
ab dem 24.10.2016 zugänglich sein.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
1043
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Steglitz-Zehlendorf
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte
Uferpromenade
14109
Deutschland
Steglitz-Zehlendorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
In der Zeit vom 24. Oktober bis einschließlich 23. November 2016
von Montag bis Freitag in der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr und
nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.-Nr. 9025-1369.
Sie können die Unterlagen außerdem im Internet einsehen und sich
dort online äußern unter
www.stadtentwicklung.berlin.de/sg-ausweisung/
Bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Dienstgebäude Am Köllnischen Park 3,
Eingangsinfos
Eingangsdatum