Öffentliche Auslegung B-Plan XXIII-4b An der Schule

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplanes XXIII-4b vom 11. Oktober 2016 für das Gelände zwischen den südlichen Grenzen der Grundstücke An der Schule 37, Pestalozzistraße 17–29, Landsberger Straße 13, Landsberger Straße, der südlichen Grenze des Grundstücks Landsberger Straße 9 und deren westlicher Verlängerung und (Straße) An der Schule, sowie einen Abschnitt der Landsberger Straße und eine Teilfläche (der Straße) An der Schule im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Schutzgut Mensch: ● Situation in Bezug auf Lärm/Geräuschimmissionen vom Verkehr und dem Betrieb des Baumarktes (Holzfachmarkt) im Umfeld bestehenden Wohnnutzungen (Einfamilienhausbebauung) und der geplanten Schulnutzung ● Erholungsfunktion im Gebiet und übergeordnete Vernetzung im Umfeld des Planungsgebietes: geplante schmale Parkanlage im Planungsgebiet. Ca. 350 m westlich des B-Plangebietes liegt jenseits der Hönower Straße der Waldowpark rund um den Waldower Weiher. 550 m südwestlich des Plangebietes befindet sich der in den 80er-Jahren des 19. Jahrhunderts vom Gutsbesitzer Hermann Schrobsdorff gestaltete Gutspark Mahlsdorf (Instandsetzung 1993 bis 1995). Ca. 1 200 m südwestlich liegen die Kaulsdorfer Baggerseen und der „Berliner Balkon“/Barnimhang (Landschaftsschutzgebiet). Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biotope: ● Vorkommende Pflanzen- und Tierarten (Brutvögel, Reptilien, Amphibien, Heuschrecken) sind nach der Biotoptypenkartierung und faunistische Untersuchung nur im westlichen Teil des Planungsgebietes im Bereich der Waldfläche zu treffen. Der östliche Teil ist durch die Nutzung eines Baumarktes fast vollständig versiegelt. ● Mehrschichtiger Gehölzstreifen zu den angrenzenden Siedlungsgebieten angepflanzt. Bruten der Nischen- beziehungsweise Halbhöhlenbrüter Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) und Bachstelze (Motacilla alba) sind in den offenen Lagerhallen beziehungsweise Schleppdächern anzunehmen. ● Ruderalfluren im Bereich der Waldfläche als Lebensraumfunktion für verschiedene wirbellose Tierarten, beispielsweise Schmetterlinge, Heuschrecken und Spinnen. Schutzgut Boden: ● Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit ● Charakter als Aufschüttungs- und Abtragungsfläche/anthropogene Bodengesellschaften mit starker Überformung geprägt ● Bodengesellschaft: Industrieboden „Lockersyrosem + Regosol + Pararendzina“ ● Zustand des Bodens und Einfluss der Bebauung Schutzgut Wasser: ● Einflüsse auf Oberflächengewässer, Niederschlagswasser und Grundwasser beziehungsweise Grundwasserneubildung ● Verschmutzungsgefahr des Grundwassers ● Wechselwirkungen des Grund- und Oberflächenwassers Schutzgut Luft und Klima: ● Planungsgebiet ist aktuell lufthygienisch gering belastet aufgrund der Stadtrandlage. ● Geltungsbereich liegt laut Flächennutzungsplan nicht innerhalb eines Vorranggebietes der Luftreinhaltung. ● Bisher unbebaute westliche Teilfläche/Waldfläche zählt zu den Grünflächen mit sehr hoher stadtklimatischer Bedeutung. Sie stellt ein Kaltluftentstehungsgebiet mit Zuordnung zu belasteten Siedlungsräumen dar. Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild: ● Charakter des Landschafts- und Naturraumes ● geplante Grünfläche/Parkanlage als landschaftlich prägendes Element/Grünvernetzung zu übergeordneten Grünanlagen im Planungsumfeld Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter: ● Keine eingetragenen Bau-, Boden-, Gartendenkmale oder Denkmalbereiche. In der Umgebung verschiedene Baudenkmäler mit landwirtschaftlicher und dörflicher Prägung vorhanden. Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 in Verbindung mit § 18 BNatSchG: ● liegt nur im Bereich der Waldfläche vor Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planinhalten und zum Umweltbericht abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemt…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1050
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

An der Schule 37
12623
Deutschland

Marzahn-Hellersdorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Er wird in der Zeit vom 31. Oktober 2016 bis einschließlich 2. Dezember 2016 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Foyer, 4. Etage, Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung bereitgehalten. Internet: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemt…

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