Öffentliche Auslegung B-Plan XXI-24 Landsberger Allee
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes XXI-24 vom 7. Oktober 2016 für die Fläche des Gebietes zwischen Landsberger Allee (südliche Straßenbegrenzungslinie), der Fernwärmetrasse nach Süden, der Industriebahn nach Lichtenberg und Pyramidenring, einem ca. 50 Meter breiten Grundstücksstreifen sowie einem ca. 50 Meter breiten westlich angrenzenden Grundstückstreifen, einschließlich einer Teilfläche des Pyramidenrings im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn, liegt mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Schutzgut Mensch:
● Situation in Bezug auf Lärm und Lufthygiene aufgrund der
Lage an der sechsstreifigen Landsberger Allee im Norden und den Bahnstrecken im Osten und Süden sowie der bestehenden gewerblichen Nutzungen in der Umgebung und im Plangebiet (insbesondere Recyclinghof der Firma EUROVIA)
Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biotope:
● vorkommende Pflanzen- und Tierarten (insbesondere Fledermäuse, Große Abendsegler, Zwergfledermaus, Maulwurfshügel, Reh und Fuchs; Vogel- und Brutvogelarten sowie
Amsel, Bachstelze, Blaumeise, Buchfink, Buntspecht, Wintergoldhähnchen, Zaunkönig, Zilpzalp etc.; Amphibien sowie Teichfrosch, Erdkröten; Reptilien sowie Zauneidechsen)
● Auswirkungen auf die Lebensräume von geschützten Arten
● Feuchtgebiet nach § 26a NatSchGBln geschützte Biotope „Bürknersfelder Lehmgrube“ Schutzgut Boden:
● Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit
● Charakter als Aufschüttungs- und Abtragungsfläche von Sand, Bau- und Trümmerschutt
● Zustand des Bodens und Einfluss der Bebauung
Schutzgut Wasser:
● Einflüsse auf Oberflächengewässer, Niederschlagswasser
und Grundwasser beziehungsweise Grundwasserneubildung
● Verschmutzungsgefahr des Grundwassers
● Wechselwirkungen des Grund- und Oberflächenwassers
Schutzgut Luft und Klima:
● lufthygienische Belastung durch Gewerbe einschließlich Verkehr
● bioklimatisches Entlastungspotenzial durch Grünfestsetzungen
entlang der öffentlichen Verkehrsflächen
● bioklimatische freie Brachflächen entlang der Bahnanlage
Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild:
● Charakter des Landschafts- und Naturraumes
● Grünvernetzungen und Grünflächen als landschaftlich prägende Elemente entlang der öffentlichen Verkehrsflächen
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
● sind nicht vorhanden
Eingriff in Natur und Landschaft im Sinne des § 14 in Verbindung
mit § 18 BNatSchG:
● liegt nicht vor
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planinhalten und zum Umweltbericht abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
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Basis-Angaben zum Vorgang
ID
1048
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Landsberger Allee 394
12681
Deutschland
Marzahn-Hellersdorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Er wird in der Zeit vom 31. Oktober 2016 bis einschließlich 2. Dezember 2016 im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Foyer, 4. Etage, Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach Vereinbarung bereitgehalten.
Telefon: 90293-5225 oder 90293-0
Internet: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemt…
Eingangsinfos
Eingangsdatum