Öffentliche Auslegung B-Plan XV-71 Bohnsdorfer Weg

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplans XV-71 vom 7. Oktober 2016 für das Gelände zwischen Bohnsdorfer Weg, den Grundstücken Bohnsdorfer Weg 72, Markomannenstraße 75/79 A und Wegedornstraße 283, Wegedornstraße und Salierstraße im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke, liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht, den Fachgutachten und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Schutzgut Mensch: Verkehrsaufkommen und Prognosen für den Geltungsbereich und die nähere Umgebung, Lärmsituation aufgrund des vorhandenen und veränderten Verkehrsaufkommens auf der Wegedornstraße und der Salierstraße als Folge der Bebauung, Auswirkungen auf Erholungsnutzung Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Auswirkungen auf die Lebensräume besonders geschützter Arten (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse, Tagfalter, Heuschrecken), Biotopbewertung einschließlich Baumbestand und Biotopverlust Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Auswirkungen auf das Stadt- und Landschaftsbild als Folge der Bebauung Schutzgut Klima und Luft: Einflüsse auf stadtklimatische Funktionen und Lufthygiene Schutzgut Boden: Bodenneuversiegelung als Folge der Bebauung, Altlastensituation Schutzgut Wasser: Versickerung des Niederschlagswassers und Einflüsse auf das Grundwasser sowie die Grundwasserneubildung, Grundstücksentwässerung Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine erheblichen Auswirkungen auf dieses Schutzgut Eingriff in Natur und Landschaft: Eingriffsbewertung unter Berücksichtigung bestehender Baurechte; Vermeidungs-, Minderungs-, Ausgleichsmaßnahmen (Baumpflanzungen, Pflanzbindung, Begrünungsmaßnahmen im Birkenwäldchen) Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1052
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Treptow-Köpenick
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Bohnsdorfer Weg 72
12524
Deutschland

Treptow-Köpenick

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 31. Oktober 2016 bis einschließlich 30. November 2016 im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 145, Alt-Köpenick 21 (Rathaus Köpenick), 12555 Berlin, Montag bis Mittwoch von 8 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 9 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8 Uhr bis 14 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung bereitgehalten. Internet: http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter…

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos