Öffentliche Auslegung B-Plan 4-62, Hannah-Karminski-Straße
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des B-Plan 4-62 vom 7. September 2016 für das Gelände zwischen der Spree, Hannah-Karminski-Straße, Gutenbergstraße und Margarete-Kühn-Straße sowie für einen Abschnitt der Margarete-Kühn-Straße und dessen Anbindung an den Uferweg südlich der Spree im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg, liegt einschließlich Begründung in der Zeit vom 26.September bis einschließlich 26. Oktober 2016 im Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin aus.
Das Verfahren wird gemäß §13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß §2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
Der B-Planentwurf einschließlich Begründung kann während des oben genannten Auslegungszeitraums auch im Internet eingesehen werden unter:
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/st…
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
1013
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bebauungsplan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Hannah-Karminski-Straße
10587
Deutschland
Charlottenburg-Wilmersdorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Eingangsinfos
Eingangsdatum
Die innerstädtische Spree zwischen der Mühlendammschleuse und der Einmündung der Havel in Spandau hat eine hohe Bedeutung für den überregionalen Biotopverbund für aquatische Tiere wie Fische und semiaquatische Säugetiere wie Biber und Fischotter, beides nach Anhang 4 der FFH-Richtlinie streng geschützte Arten. Die Teilpopulationen der beiden letztgenannten Arten im Bereich de Müggelspree, der oberen und mittleren Havel sind nur über die Berliner Stadtspree miteinander verbunden.
In der Biotopverbindungskonzeption sowie im Landschaftsprogramm wird diese Bedeutung besonders hervorgehoben. Für diese Arten dürfen sich nach der FFH-Richtlinie im Zuge von Bebauungen etc. keine Verschlechterungen ergeben, auch die Kohärenz muss gewährleistet sein.
Derzeit halten sich im gesamten Bereich der innerstädtischen Spree Biber auf, wie man unschwer anhand von Fällspuren z.B. im Bereich des Schleswiger Ufers, wo Ausstiegsmöglichkeiten vorhanden sind, erkenne kann (siehe beigefügtes Foto).
Abb. Biberspuren Stadtspree Schleswiger Ufer 5.3.2016. Foto M. Krauß
Derartige Rast- und Ausstiegsplätze sind im Bereich der Innenstadt viel zu wenige vorhanden und müssen dringend erweitert werden. Dazu müssen aber die Ufer abgeflacht und ufernahe Gehölzstreifen angelegt werden (siehe dazu auch
KRAUSS, M., VON LÜHRTE, A. & W. RECKER (2007): Weiterführung Artenhilfsprogramm Biber und Fischotter in Berlin. - Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin. 119 S. + Anhang.
Des Weiteren gelten für die in diesem Bereich als stark verändertes Gewässer eingestufte Spree die Anforderungen der WRRL. Hier muss im Rahmen der zeitlichen Vorgaben das gute ökologische Potential angestrebt werden. Im Bereich des geplanten Bebauungsplans ist die Spree mit Spundwänden bzw. Ufermauern verbaut. Dies ist aus ökologischer Sicht die denkbar schlechteste Uferverbauung und bedarf einer dringenden Verbesserung. Hier sind dringend Maßnahmen zur Habitatverbesserung durchzuführen, wie sie z.B. in der sog PEWA-Studie dargestellt sind http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/wasser/download/wrrl-pewa_…
Um z.B. die dortigen Ufer abzuflachen und solche Maßnahmen durchzuführen braucht es landseitigen Raum. Sonst wird die Durchführung derartiger Maßnahmen weitgehend unmöglich und somit die Umsetzung der vorgaben der WRRL gefährdet.
Durch die geplante Bebauung wird es zu einer gesteigerten Nachfrage nach Frei- und Erholungsflächen kommen. Insbesondere die Gewässerufer sind als Landschaftsraum besonders in den Sommermonaten stark nachgefragt. Der bisher vorhandene Uferstreifen mit einem schmalen Weg vermag die Bedürfnisse von Spaziergängern, Radfahrern, Sporttreibenden und die Nachfrage nach Liegeflächen schon jetzt nicht erfüllen und muss dringend erweitert werden.
Aus diesem Grund fordern wir im Bereich des vorliegenden Bebauungsplans einen Uferstreifen von 30 m Breite von jeglicher Bebauung freizuhalten um den skizzierten Anforderungen an die städtischen Spreeufer gerecht zu werden.