Öffentliche Auslegung B-Plan 10-76, Quedlinburger Straße
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes 10-76 vom 20. November 2017 für das Gelände
zwischen Quedlinburger Straße, Weißenfelser Straße, den Grundstücken Weißenfelser
Straße 31/33, Naumburger Ring 17/19 und Naumburger Ring im Bezirk Marzahn-
Hellersdorf, Ortsteil Hellersdorf, liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs
(BauGB) in der Zeit
vom 11. Dezember 2017 bis einschließlich 19. Januar 2018
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 14 Uhr
sowie darüber hinaus nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten
im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit,
Personal und Finanzen, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, 4. Etage, Foyer, Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, öffentlich aus.
Das Verfahren wird gemäß § 13a BauGB als beschleunigtes Verfahren ohne Umweltprüfung
nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese
sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm
Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung
nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht
werden können.
Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet eingesehen werden unter:
http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemt…
stadtplanung/artikel.519082.php
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
1557
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Quedlinburger Straße
Berlin
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Eingangsinfos
Eingangsdatum