Neufassung der Verordnungen über die Naturschutzgebiete „Kalktuffgelände am Tegeler Fließ“ und „Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ“ im Bezirk Pankow von Berlin
Erläuterungen zum Vorgang
Die FFH-Richtlinie (FFH = Flora-Fauna-Habitat) und die Vogelschutz-Richtlinie der Europäischen Union sehen vor, dass zur Sicherung der biologischen Vielfalt (Biodiversität) ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete gebildet wird („Natura 2000“).
Im Land Berlin wurde im Tegeler Fließtal ein etwa 377 ha umfassendes Gebiet aufgrund seiner Vorkommen europarechtlich zu schützender Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten auf der Grundlage der Senatsbeschlüsse an die Europäische Kommission gemeldet. Die Meldung wurde von der Kommission bestätigt und das Gebiet deckungsgleich in die Liste der „Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung“ (FFH-Gebiete) und der „Europäischen Vogelschutzgebiete“ (SPA = Special Protection Area) aufgenommen. Das Gebiet hat die Bezeichnung „Tegeler Fließtal“ (Gebietsnummer DE-3346-301) und ist somit Bestandteil von Natura 2000. Die Naturschutzgebiete „Kalktuffgelände am Tegeler Fließ“ und „Niedermoorwiesen am Tegeler Fließ“ sind mit etwa 73 bzw. 55 ha Teile dieses europarechtlich geschützten Gebietes.
Die gleichnamigen Gebiete sind bereits seit 1994 bzw. 1995 mit Verordnungen nach § 21 des Berliner Naturschutzgesetzes unter besonderen Schutz gestellt worden; diese bedürfen jedoch nun der Überprüfung und Anpassung. Nach § 32 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes haben die Schutzgebietsverordnungen den jeweiligen Schutzzwecken entsprechend die Erhaltungsziele zu bestimmen und durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sicherzustellen, dass die für die Gebiete maßgeblichen Erhaltungsziele erreicht werden und dass den ökologischen Erfordernissen der in den Gebieten vorkommenden Lebensraumtypen und Arten entsprochen wird.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als oberste Naturschutzbehörde führt daher derzeit die Unterschutzstellungsverfahren durch (nach §§ 23, 32 Absatz 2 und 3 des Bundesnaturschutzgesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 100 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154, 3207) geändert wurde, sowie des § 21 des Berliner Naturschutzgesetzes vom 29. Mai 2013 (GVBl. S. 140)).
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
511
Fortschritt
Themen
Schutzgebietsausweisungen
Pankow
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte
Waldeckkarree
13159
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
Eingangsinfos
Eingangsdatum