Naturschutzgebiet Müggelspreeniederung

Erläuterungen zum Vorgang

die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen sieht vor, dass zur Sicherung der Artenvielfalt ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete gebildet wird. Das FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Müggelspree/Müggelsee“ wurde von Berlin an die Europäische Kommission gemeldet und muss nun durch zwei Schutzgebiete nach Landesrecht, darunter das Naturschutzgebiet Müggelspreeniederung, gesichert werden. Das Gebiet der Müggelspreeniederung ist schon seit längerem durch mehrere ältere Verordnungen unter Schutz gestellt, die jedoch nun der Überprüfung und Anpassung an das FFH-Niveau bedürfen. Nach § 32 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) hat die Schutzgebietsverordnung den Schutzzweck entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu bestimmen. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass die für das Gebiet maßgeblichen Erhaltungsziele erreicht werden und den ökologischen Erfordernissen der in dem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten entsprochen wird. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als oberste Naturschutzbehörde führt daher derzeit ein Unterschutzstellungsverfahren nach §§ 22 Abs. 1, 23 und 32 Abs. 2 und 3 BNatSchG in Verbindung mit § 21 Absatz 1 des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln) durch.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
842
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Müggelspreeniederung
Treptow-Köpenick
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte

12559
Deutschland

Treptow-Köpenick

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos