Naturschutzgebiet Müggelspreeniederung
Erläuterungen zum Vorgang
die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen sieht vor, dass zur Sicherung der Artenvielfalt ein zusammenhängendes europäisches ökologisches Netz besonderer Schutzgebiete gebildet wird. Das FFH-Gebiet mit der Bezeichnung „Müggelspree/Müggelsee“ wurde von Berlin an die Europäische Kommission gemeldet und muss nun durch zwei Schutzgebiete nach Landesrecht, darunter das Naturschutzgebiet Müggelspreeniederung, gesichert werden.
Das Gebiet der Müggelspreeniederung ist schon seit längerem durch mehrere ältere Verordnungen unter Schutz gestellt, die jedoch nun der Überprüfung und Anpassung an das FFH-Niveau bedürfen. Nach § 32 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) hat die Schutzgebietsverordnung den Schutzzweck entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu bestimmen. Durch geeignete Gebote und Verbote sowie Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ist sicherzustellen, dass die für das Gebiet maßgeblichen Erhaltungsziele erreicht werden und den ökologischen Erfordernissen der in dem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen und Arten entsprochen wird.
Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt als oberste Naturschutzbehörde führt daher derzeit ein Unterschutzstellungsverfahren nach §§ 22 Abs. 1, 23 und 32 Abs. 2 und 3 BNatSchG in Verbindung mit § 21 Absatz 1 des Berliner Naturschutzgesetzes (NatSchG Bln) durch.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
842
Fortschritt
Themen
Müggelspreeniederung
Treptow-Köpenick
Verfahrensart
Schutzgebiete, Wasserschutzgebiete
Vorgangsart
Antrag
Orte
12559
Deutschland
Treptow-Köpenick
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Eingangsinfos
Eingangsdatum