Landschaftsschutzgebiet Köpenicker Wälder nördlich der Müggelspree (Neuausweisung) und Landschaftsschutzgebiet Erpetal (Änderung)
Für die gekennzeichneten Gebiete wird ein Unterschutzstellungsverfahren gemäß § 27 Berliner Naturschutzgesetz durchgeführt mit dem Ziel, die Köpenicker Wälder nördlich der Müggelspree zum Landschaftsschutzgebiet zu erklären und kleine Teile des bestehenden Landschaftsschutzgebietes „Erpetal“ dort herauszulösen und in das neue Landschaftsschutzgebiet aufzunehmen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung wird mit den dazu gehörenden Karten gemäß § 27 Abs. 3 Berliner Naturschutzgesetz für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung können Sie Bedenken und Anregungen schriftlich, online oder zur Niederschrift vorbringen. Die von Ihnen fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen werden im weiteren Verfahren geprüft und in die Abwägung einbezogen. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt.