Kleingartenentwicklungsplan (KEP) 2030 - Entwurf 2019

Erläuterungen zum Vorgang

Die rund 71.000 Berliner Kleingärten sind wesentlicher Bestandteil des Stadtgrüns. Keine vergleichbare Metropole verfügt über eine solch große Zahl an privat nutzbaren Gärten im unmittelbaren Einzugsbereich der Innenstadt. Sie bilden eine historisch gewachsene, kulturelle, ökologische und soziale Ressource. Es ist erklärtes Ziel des Abgeordnetenhauses und des Senats von Berlin, Kleingärten dauerhaft im Stadtgebiet zu sichern. Der Berliner Senat hat daher im Jahr 2004 einen Kleingartenentwicklungsplan (KEP) beschlossen. Dieser wurde hinsichtlich der Schutzfristen 2010 und 2014 fortgeschrieben. Im Jahr 2016 begann die grundlegende Überarbeitung des Kleingartenentwicklungsplans. Dabei geht es um die Frage, wie das Berliner Kleingartenwesen unter den Bedingungen des demografischen Wandels, der städtebaulichen Umbauprozesse und sich ändernden sozialen, ökonomischen und ökologischen Erfordernissen weiterentwickelt werden kann und wie sich Nachfrage und Bedarf entwickeln. Der KEP befasst sich daneben auch mit der Inanspruchnahme von Kleingärten für Bauvorhaben und deren Ersatz. Die Überarbeitung des KEP wurde von einer Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des Landesverbandes Berlin der Gartenfreunde, der Bezirksämter Neukölln und Pankow und der Senatsverwaltungen für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz sowie Stadtentwicklung und Wohnen begleitet. Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes Berlin 2030 Nunmehr liegt ein erster Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes Berlin 2030 vor. Der Entwurf sieht weiterhin den dauerhaften Erhalt von ca. 83 % der Kleingartenfläche und rd. 60.000 Parzellen in Berlin vor. Weitere ca. 9 % (rd. 6.800 Parzellen) des Gesamtbestandes sollen nicht vor 2030 in Anspruch genommen werden. Für diese Kleingartenanlagen (KGA) soll im weiteren Verfahren geprüft werden, inwieweit sie durch alternative Bauflächenpotenziale ersetzt werden können oder ob durch entsprechende Bebauungskonzepte auf diesen Flächen ein Teil der kleingärtnerischen Nutzung erhalten werden kann. Nach Ablauf der bisherigen Schutzfrist bis 2020 für einzelne KGA müssen nach derzeitiger Bedarfsermittlung einige wenige Anlagen für Vorhaben der sozialen oder verkehrlichen Infrastruktur in Anspruch genommen werden. Zum Entwurf des KEP 2030 werden zurzeit die Stellungnahmen der Bezirksämter und Senatsverwaltungen eingeholt. Bis Anfang April läuft dann die Diskussion mit den Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern und ihren Verbänden sowie anderen themenbezogenen Organisationen. Nach Prüfung und Abwägung werden die Ergebnisse beider Beteiligungen eingearbeitet. Der überarbeitete Entwurf soll im Sommer dem Senat und dem Rat der Bürgermeister vorgelegt werden. Mit der endgültigen Beschlussfassung durch Senat und Abgeordnetenhaus wird im 2. Halbjahr 2019 gerechnet.

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
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Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos

Dokumente

Öffentliche Dokumente
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