Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung B-Plan 10-84 Wernerstraße
Erläuterungen zum Vorgang
Der Bebauungsplan 10-84 liegt im Ortsteil Kaulsdorf und im Planungsraum Kaulsdorf-Nord.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nur das Grundstück Wernerstraße 48 und wird auf der Südseite von der Wernerstraße sowie auf allen anderen Seiten vom Ohserring begrenzt.
Veranlassung und Erforderlichkeit
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung vom 05.04.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 10-84 „Schulstandort Wernerstraße 48“ beschlossen.
Das Planungsziel des Bebauungsplanes 10-84 besteht in der planungsrechtlichen Sicherung des Schulstandortes Wernerstraße 48.
Auf der Karte „Radien um Grundschulstandorte“ sind die umliegenden Grundschulstandorte dargestellt – pdf-Datei 84 KB.
Um diese Grundschulstandorte wurden Radien von jeweils 800 m abgetragen.
In Auswertung der Karte zeigt sich, dass ohne den Standort Wernerstraße 48 größere Flächen des Siedlungsgebietes in Kaulsdorf und Mahlsdorf außerhalb der für Grundschüler/innen zumutbaren Entfernung zu einer Grundschule liegen würden. In Auswertung dieser Prüfung entsteht daher der Bedarf, den Standort Wernerstraße 48 langfristig als Schulstandort planungsrechtlich zu sichern.
Für Mahlsdorf und Kaulsdorf wird bis 2030 ein Anstieg der Bevölkerungszahl auf 52.000 Einwohner/innen prognostiziert. Damit entsteht ein bestimmter Bedarf an Grundschulplätzen.
Nach einer entsprechenden Berechnung fehlen bis zum Prognosehorizont 2030 in Mahlsdorf und Kaulsdorf rechnerisch Kapazitäten für 6,1 Klassenzüge in Grundschulen.
Mit der planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden Schulstandorte sollen daher die bereits bestehenden Schulkapazitäten gesichert werden.
Die Erhaltung des Schulstandortes an der Wernerstraße ist auch deswegen wichtig, da er der einzige Schulstandort im Sozialraum Kaulsdorf-Nord ist. Die Erhaltung der Schulnutzung ist deshalb im öffentlichen Interesse, auch wenn die Schule durch einen privaten Bildungsträger betrieben wird.
Verfahren
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nur das Grundstück Wernerstraße 48.
Da die Gebäude bereits vorhanden sind, ist eine Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung und der überbaubaren Grundstücksfläche nicht erforderlich. Der Bebauungsplan legt deshalb nur die Nutzung des Grundstückes Wernerstraße 48 als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung „Schule“ fest.
Der Bebauungsplan 10-84 soll daher als einfacher Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Bebauungsplan 10-84 wird als sonstige Maßnahme der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt.
Es wird daher wird von einer Umweltprüfung mit Umweltbericht gemäß § 2 Abs. (4) BauGB abgesehen.
Die Umweltbelange einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege werden bei der Aufstellung des Bebauungsplanes berücksichtigt.
Das Bebauungsplanverfahren wird außerdem nach § 7 AGBauGB durchgeführt, da es mit einem übergeordneten Standort des Gemeinbedarfs dringende Gesamtinteressen Berlins an Bebauungsplänen berührt und eine mögliche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann.
Übergeordnete Planungen
Flächennutzungsplan Berlin
Der Bebauungsplan 10-84 wird aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes entwickelt.
Der FNP Berlin enthält im Umfeld des Bebauungsplanes 10-84 folgende Darstellungen:
Die südliche Hälfte des Kirchendreiecks, in dem auch der Geltungsbereich des Bebauungsplanes 10-84 liegt, ist als Wohnbaufläche W3 dargestellt. Für Wohnbauflächen W3 gilt eine Geschossflächenzahl (GFZ) bis 0,8.
Unmittelbar auf dem Schulstandort ist im FNP die Zweckbestimmung und das Lagesymbol Schule vorgegeben.
Bei der Entwicklung des Bebauungsplanes sind die Ausführungsvorschriften zum Darstellungsumfang, zum Entwicklungsrahmen sowie zu Änderungen des Flächennutzungsplans Berlin (AV-FNP) zu beachten.
Im Entwicklungsgrundsatz 1 der AV-FNP wird vorgegeben, dass lokale Einrichtungen oder Anlagen des Gemeinbedarfs mit lokaler Bedeutung entwickelt werden können, wenn Funktionen und Wertigkeit der Baufläche sowie die Anforderungen des Immissionsschutzes nach dem dargestellten städtebaulichen Gefüge gewahrt bleiben. Das ist bei dem Bebauungsplan 10-84 der Fall.
Infrastrukturkonzept
Eine Aufgabe der Stadtplanung ist die öffentliche Daseinsvorsorge. Zu dieser planerischen Vorsorge gehört auch die Gewährleistung von Standorten und Kapazitäten der verschiedenen Bildungsstätten.
Der Bedarf an Bildungsstätten kann anhand der Bevölkerungsentwicklung analysiert und berechnet werden.
Eine derartige Analyse des Bedarfes an Bildungsstätten ist für den Bezirk Marzahn-Hellersdorf vorgenommen worden. Die Ergebnisse sind in dem Schulentwicklungsplan Marzahn-Hellersdorf und dem Bezirklichen Konzept zur Entwicklung der öffentlichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur (Infrastrukturkonzept) dokumentiert.
Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat am 21.07.2015 das bezirkliche Konzept zur Entwicklung der öffentlichen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur – Infrastrukturkonzept Marzahn-Hellersdorf – als sektorale Bereichsentwicklungsplanung beschlossen.
Für den Sozialraum 0828 Kaulsdorf-Nord wurde aufgezeigt, dass der Standort in der Wernerstraße 48 im Jahr 2015 den einzigen Standort für eine Grundschule darstellt. Dieser Standort wird zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes 10-84 durch einen privaten Bildungsträger genutzt.
Da der Standort Wernerstraße 48 bislang nicht durch einen Bebauungsplan verbindlich überplant wurde, wäre eine Änderung der baulichen Nutzung und damit die Aufgabe der Schulnutzung nicht ausgeschlossen.
Als Ableitung und Anforderung des Infrastrukturkonzeptes besteht für den Standort Wernerstraße 48 das Planungserfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes, der die Nutzung des Grundstückes für Bildungszwecke bzw. die Schulnutzung planungsrechtlich verbindlich festsetzt.
Das Infrastrukturkonzept enthält im Kapitel 5.9.1 – Privatschulen – folgende Hinweise:
„Als Vorhalteflächen sind 3 Standorte vorgesehen, da hauptsächlich Erweiterungen an bestehenden Standorten vorgesehen sind. Die Fläche „Erich-Kästner-Straße 234“ (BZR Hellersdorf Süd) wird für die Nutzung als Oberschule oder Grundschule vorgehalten.
Die zwei weiteren Flächen „Allee der Kosmonauten 121“ (BZR Marzahn Süd) und „Werner Straße 48“ (BZR Kaulsdorf) werden derzeit von privaten Schulträgern genutzt. Sie sollen dennoch langfristig für das Schulnetz verfügbar sein. Daher sollen sie planungsrechtlich gesichert werden.“
Im Kapitel 6.9 – Kaulsdorf – sind folgende Hinweise enthalten:
„Die bestehende Versorgung an gedeckten Sportanlagen im Prognoseraum Kaulsdorf/Mahlsdorf ist defizitär. Das Defizit von etwa 6.000 m² wird sich durch die Zunahme der Bevölkerungszahl weiter verstärken. …
Die Kapazitäten der zwei vorhandenen Grundschulstandorte reichen nicht aus, um die kurzfristig und mittelfristig prognostizierten Bedarfe zu decken. Bereits im Schuljahr 2014/2015 besteht eine Unterversorgung gemessen an der Altersgruppe und nach der Zahl der angemeldeten Schüler/innen.
Es sind keine Maßnahmen zur Kapazitätserweiterung an den vorhandenen Schulen geplant und es steht auch kein Vorhaltestandort zur Verfügung. Sollte sich die Bedarfsprognose durch die erwartete neue Einwohnerprognose der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bestätigen, sollten Möglichkeiten der Kapazitätserweiterung … kurzfristig geprüft werden.
Der bisher durch eine private Institution für schulische Zwecke genutzte Standort Wernerstraße 48 soll für eine langfristige Schulnetzplanung planungsrechtlich gesichert werden.“
(Zitatende Infrastrukturkonzept)
Im Fazit besteht für den Bebauungsplan 10-84 die Aufgabe, den Schulstandort und die Schulnutzung Wernerstraße langfristig planungsrechtlich zu sichern. Mit der Schulnutzung an der Wernerstraße 48 sollen zumutbare Schulwege für Grundschüler im Planungsraum Kaulsdorf-Nord gewährleistet werden.
Bestandssituation
Die Wernerstraße stellt die südliche Begrenzung des „Kirchendreiecks“ dar.
Auf dem Kirchendreieck sollte ursprünglich das Wohngebiet Kaulsdorf III entwickelt werden. Mit dem komplexen Wohnungsbau wurde an der Wernerstraße und dem Ohserring 1989 begonnen. Die dabei errichteten Wohngebäude stellen die südliche Hälfte des Kirchendreiecks dar.
Nach 1990 wurde der Wohnungsneubau in dem geplanten Wohngebiet Kaulsdorf III eingestellt.
Die nördliche Hälfte des Kirchendreiecks blieb damit zu diesem Zeitpunkt unbebaut.
Auf dieser Fläche wird durch den Bezirk Marzahn-Hellersdorf der Bebauungsplan 10-39 aufgestellt.
Die Parzellierung des Wohngebietes Kirchendreieck ist gemäß dem Bebauungskonzept vorgenommen worden. Es wurden Einfamilienhäuser errichtet.
Die städtebauliche Figur des ursprünglichen Wohngebietes Kaulsdorf III am Ohserring ist halbkreisförmig angeordnet. Sechs Wohngebäude in industrieller Bauweise mit je sechs Vollgeschossen formen einen Innenhof, in dessen Mitte der Schulstandort liegt.
Die drei Gebäude des Schulstandortes bilden wiederum an der Wernerstraße einen Schulhof.
Das viergeschossige Hauptgebäude des Schulstandortes (ebenfalls etwa 1989 in industrieller Bauweise errichtet) liegt an der Nordseite des Schulhofes. An der Westseite sind Mobile Unterrichtsräume (MUR) mit drei Geschossen errichtet worden. An der Ostseite liegt die Sporthalle.
Ursprünglich befand sich in dem Schulgebäude die Jules-Verne-Oberschule.
Das Grundstück Wernerstraße 48 ist seit 2006 an den privaten Bildungsträger Best Sabel vermietet.
Die Best-Sabel Bildungszentrum GmbH ist ein Bildungsträger in Berlin und wurde 1990 gegründet.
Der Schulstandort Wernerstraße 48 wird als privater Grundschulstandort betrieben.
Der Schulbetrieb als private Ganztagsschule wurde im Schuljahr 2008 / 2009 aufgenommen.
Durchlaufen werden die Klassenstufen 1 bis 6. Das Schwerpunktprofil der privaten Grundschule liegt bei Naturwissenschaften, Werken/Technik und Informatik.
Die Sporthalle Wernerstraße 48 wird montags durch den Kaulsdorfer Orientierungs- und Laufsportverein e.V. (KOLV) sowie durch den Sportclub SC Berlin e.V. genutzt.
2013 wurde an der Wernerstraße 48 ein Fußgängerüberweg als Maßnahme der Schulwegsicherung in Betrieb genommen.
Südlich gegenüber dem Schulstandort Wernerstraße 48 liegt die Kleingartenanlage „Oberfeld“.
Unmittelbar südwestlich gegenüber dem Schulstandort wurde auf der Grünfläche am Rohrpfuhlgraben durch den Bezirk Marzahn-Hellersdorf ein Spiel- und Bolzplatz neu gebaut.
Die Grünfläche südlich der Wernerstraße ist öffentlich zugänglich.
Unmittelbar vor dem Eingang zum Schulstandort befindet sich die Bushaltestelle Ohserring.
Das wesentliche Planungsziel des Bebauungsplanes 10-84 „Schulstandort Wernerstraße 48“ besteht in der Festlegung, dass auf dem Grundstück Wernerstraße 48 in Kaulsdorf-Nord ausschließlich eine Schulnutzung auf einer Gemeinbedarfsfläche zulässig ist.
Diese Festlegung dient der Erhaltung des Grundschulstandortes an der Wernerstraße 48.
Nutzungsregelung
In Berlin werden Anlagen für den schulischen Gemeinbedarf grundsätzlich auch für außerschulische Zwecke zur Verfügung gestellt. Die außerschulische Nutzungsmöglichkeit der vorhandenen Sporthalle soll auch auf dem Schulgrundstück Wernerstraße 48 sichergestellt werden.
Die planungsrechtliche Formulierung der zulässigen Nutzung in der Sporthalle muss deswegen auch die Nutzung für außerschulische Sportzwecke beinhalten und gewährleisten.
Die vorhandene Sporthalle wird von sechs Sportvereinen wochentags ab 16.00 Uhr und an den Wochenenden ab 10.00 Uhr genutzt.
Der Bebauungsplan 10-84 soll daher folgende textliche Festsetzung enthalten:
„Auf der Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Schule“ ist auch eine Nutzung für außerschulische Sport- und Spielanlagen zulässig.“
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
933
Fortschritt
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte
Wernerstraße 48
12619
Deutschland
Marzahn-Hellersdorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Eingangsinfos
Eingangsdatum