Frühzeitige Beteiligung Bebauungsplan 10-87

Erläuterungen zum Vorgang

Veranlassung und Erforderlichkeit Das Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf hat in seiner Sitzung vom 19.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes 10-87 „Kleingartenanlage Hiltrudstraße“ beschlossen. Das Planungsziel des Bebauungsplanes 10-87 besteht in der planungsrechtlichen Sicherung der Kleingartenanlage an der Hiltrudstraße. Die Fläche der Kleingartenanlage Hiltrudstraße ist aufgrund ihrer Lage an einer Hauptverkehrsstraße und einer wichtigen Kreuzung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf städtebaulich relevant. Gartennutzungen und Kleingartenanlagen haben in Marzahn-Hellersdorf eine wichtige Funktion zur Ergänzung der Wohnnutzungen insbesondere im Bereich der Großsiedlungen. Der Erhalt von vorhandenen Kleingartenanlagen ist vor diesem Hintergrund ein wichtiges Ziel der Stadtentwicklung im Bezirk Marzahn-Hellersdorf. In bestehenden Kleingartenanlagen im Sinne des Bundeskleingartengesetzes gelten Regelungen des Bundeskleingartengesetzes. Paragraph 9 des Bundeskleingartengesetztes enthält Regelungen über die ordentliche Kündigung bestehender Pachtverträge. Der Verpächter kann gemäß § 9 Absatz (4) BKleingG den Kleingartenpachtvertrag kündigen, wenn planungsrechtlich eine andere als die kleingärtnerische Nutzung zulässig ist und der Eigentümer durch die Fortsetzung des Pachtverhältnisses an einer anderen wirtschaftlichen Verwertung gehindert ist und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde. Aufgrund der Lage und des Zuschnittes der Kleingartenanlage an der Hiltrudstraße ist die entsprechende Fläche der Kleingartenanlage Bestandteil des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles, das heißt des Innenbereiches. Die Fläche der Kleingartenanlage ist vor dem vorliegenden Aufstellungsbeschluss nicht durch einen Bebauungsplan überplant worden. Damit gelten für die Fläche der Kleingartenanlage die Bestimmungen des § 34 Baugesetzbuch (BauGB) über die Zulässigkeit von Vorhaben im unbeplanten Innenbereich. An der Hiltrudstraße besteht die Prägung der näheren Umgebung durch die vorhandenen Wohngebäude an der westlichen Straßenseite als Wohngebiet. Aufgrund dieser Tatsache wäre auf der Fläche der Kleingartenanlage Hiltrudstraße mit der Wohnnutzung planungsrechtlich eine andere als die kleingärtnerische Nutzung zulässig. Um gemäß den bezirklichen Entwicklungszielen die Kleingartennutzung an der Hiltrudstraße zu sichern, bedarf es deswegen der Aufstellung eines Bebauungsplanes. http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aemt…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1153
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Cecilienstraße
Berlin 12683
Deutschland

Marzahn-Hellersdorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet im Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung, Gesundheit, Personal und Finanzen, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung -, Bürodienstgebäude Helene-Weigel-Platz 8, 12681 Berlin, 4. Etage, Foyer

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos