Frühzeitige Beteiligung B-Plan 8-83, Koppelweg

Erläuterungen zum Vorgang

Festsetzung von Flächen für den Gemeinbedarf mit den Zweckbestimmungen SCHULE / SPORTHALLE und KINDERTAGESSTÄTTE, einer öffentlichen Grünfläche sowie von Verkehrsflächen.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1614
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Britz
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Koppelweg 70
Berlin
Deutschland

Übergeordnete Vorgänge

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Hinweis: Der Bebauungsplan liegt im Bezirksamt Neukölln von Berlin Zimmer N 7004, Frau Böhm – Telefon: 90239-2998 aus Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos

Kommentare

Im Umweltbericht fehlen die Angaben zum Umfang der vorhandenen Bäume. (s. S. 23 f.)

Das Gelände wird voraussichtlich bis auf einen schmalen Grünstreifen (als Grünanlage geplant) überplant, Der Grad der Versiegelung ist noch offen.

Es sollte zusätzlich zu denen im Umweltbericht S. 26/27 aufgestellten Maßnahmen zur Eingriffsminimierung und Kompensation folgendes gefordert werden:

Der Teich, wenn auch künstlich angelegt, wird vernichtet ist jedoch in Berlin "bedingt geschützt", besonders dann, wenn dort "Besatz" (50 Teichfrösche und 150 Teichmolche) festgestellt wurden (Umweltbericht S. 26) --> zwingend Ersatz fordern, der VORAB hergestellt werden muss.
Der Nashornkäfer (Umweltbericht S. 26) ist in der Bundesrepublik nach der Bundesartenschutzverordnung von 1999 Anlage 1 als „ besonders geschützte Art“ unter Schutz gestellt. --> Ausgleich fordern, da hier die Entwicklungsstadien betroffen sind (im Kompost) -- Es sollte nicht nur "Händische Abtragung der Komposthaufen zum Schutz von Igeln und Nashornkäfer" erfolgen, sondern auch ein "Umlagerung" auf eine geeignete geschützte wenig frequentierte Fläche, möglichst außerhalb der geplanten Grünanlage erfolgen. (Umweltbericht S. 27)