Frühzeitige Auslegung B-Plan 10-109 KGA „Kaulsdorfer Busch“
Erläuterungen zum Vorgang
Was ist geplant? Der Bebauungsplan 10-109 wird aufgestellt um die Kleingartenanlage „Kaulsdorfer Busch“ als Dauerkleingartenanlage im Sinne des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) verbindlich zu sichern. Für die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wurde ein Vorentwurf erarbeitet (Stand März 2021) erarbeitet. Der Vorentwurf setzt die gesamte Fläche der Kleingartenanlage „Kaulsdorfer Busch“ als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Private Dauerkleingärten“ fest. Innerhalb dieser Grünfläche dürfen lediglich eingeschossige Lauben errichtet werden, die nicht Wohnzwecken dienen und deren Grundfläche einschließlich Nebenanlagen – wie Kleintierstall, Abort, geschlossene Veranda, Geräteraum und überdachter Freisitz – 24 m² nicht überschreitet. Ein eingeschossiges Vereinshaus, das mit der Zweckbestimmung in Einklang steht, ist zulässig. (Rechtsgrundlage: § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB § 3 Abs. 2 BKleingG)
Basis-Angaben zum Vorgang
Mieltschiner Straße 47
Berlin
Deutschland