Fernheizwerk Neukölln AG - Antrag auf Errichtung und Betrieb zweier Verbrennungsmotoranlagen

Erläuterungen zum Vorgang

ANTRAGSGEGENSTAND Die Fernheizwerk Neukölln AG (FHW), Weigandufer 49, 12059 Berlin, beantragt nach § 16, Abs.1 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nummer Nr. 1.1 des Anhanges 1 zur 4. BImSchV, Verfahrensart G, für ihre dem Artikel 10 der Richtlinie RL 2010/75/EU unterliegende Anlage die Genehmigung zur wesentlichen Änderung am Standort Weigandufer 49 in 12059 Berlin – Neukölln. Die Antragstellerin plant in drei Baustufen, mit jeweils einzelnen Teilgenehmigungen, die Errichtung von zunächst einer Verbrennungsmotoranlage (Blockheizkraftwerk – BHKW) mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von 23 MW. Im Zuge dieser ersten Teilgenehmigung werden auch eine Gasdruckregel- und meßstation (GDRMA) sowie ein Umspannwerk errichtet. Im Rahmen der zweiten Teilgenehmigung soll eine Gasturbinenanlage mit Abhitzekessel und Zusatzfeuerung (Gesamt-FWL 70,5 MW) entstehen. Die dritte Teilgenehmigung umfaßt die Errichtung eines weiteren BHKW mit einer FWL von 23 MW, einer Wärmepumpe mit einer elektrischen Leistung von 23 MW sowie einer Elektroheißwasseranlage (Power-to-heat-Anlage) mit einer elektrischen Anschlußleistung von 30 MW. Für den ersten Bauabschnitt ist neben einer Einspeisung von Wasserstoff zur Mitverbrennung im BHKW (bis zu einem Anteil von 40 %) auch der Umbau des vorhandenen 5000 m³-Heizöltanks in einen Wärmespeicher vorgesehen. Als Reserve für die Übergangszeit, bis zur Vollendung des Gesamtprojektes wird eine neue Lagermöglichkeit von 300 m³ Heizöl EL geschaffen. Im Zuge des Umbau werden drei Klein-BHKWs (FWL 2 × 1,045 MW, 1 × 1,43 MW; erdgas- / biogasbefeuert) sowie zwei Dampfkessel (FWL 1 × 24,757; kohlebefeuert, 1 × 17,5 MW; bivalent erdgas- / heizölbefeuert) stillgelegt und zurückgebaut. Weiterhin werden die beiden verbleibenden feststoffgefeuerten Dampfkessel (kohle- / holzpelletbefeuert) auf reinen Pelletbetrieb umgestellt. Die Gesamtfeuerungswärmeleistung des Fernheizwerkes steigt nach Abschluß aller Maßnahmen von derzeit 215,5 MW auf dann 290 MW. Für die BHKW, die GDRMA und das Umspannwerk werden jeweils neue Baukörper errichtet. Alle anderen Anlagen existieren bereits oder werden in bestehende Gebäude installiert. Die geplanten Inbetriebnahmen sind für die 1. Teilgenehmigung (1. TG) Ende 2021, für die 2. TG Ende 2023 und für den Projektabschluß mit der 3. TG Ende 2025. Wesentliche, in Rahmen des Genehmigungsverfahrens mitbeantragte behördliche Entscheidungen sind: • Erlaubnis nach § 18, Abs. 1 BetrSichV • Genehmigung nach § 60 BauO Bln, sowie • Ausnahmen und Befreiungen nach der BauO Bln Für das Vorhaben wurde nach einer allgemeinen Vorprüfung durch das LAGetSi die Nichterforderlichkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung festgestellt (Bescheid vom 10.08.2020 / I A 10 – IM 623 / 20 LT). Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt für Berlin (ABl. Nr. 35, S. 4529) sowie auf der Internetseite https://www.uvp-verbund.de. Das für die Anlage maßgebliche BVT-Merkblatt ist das „Merkblatt über beste verfügbare Techniken für Großfeuerungsanlagen“, Stand Juli 2006. Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Juni 2021 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Referat IA, Turmstraße 21, 10559 Berlin, E-Mail: anlagensicherheit@lagetsi.berlin.deoder beim Bezirksamt Neukölln von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Grade-straße 36, 12347 Berlin, E-Mail: umweltamt@bezirksamt-neukoelln.de erhoben werden. Erörterungstermin Sofern Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben werden, wird am Donnerstag, den 5. August 2021, um 10 Uhr ein Erörterungstermin im Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, 1. Etage, Haus J, stattfinden.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
3848
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Immissionsschutz
Verfahrensart
Raumordnungsverfahren, Planfeststellungs- und Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfungen
Vorgangsart
Antrag
Orte

Weigandufer 49
Berlin 12059
Deutschland

Neukölln

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Erörterungstermin
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

https://www.berlin.de/lagetsi/technik/anlagen/immissionsschutz/artikel… Unterlagen herunterladbar unter: https://c.gmx.net/@324850682249090161/GjITXxjYRs2F9LIQuUu_Gg Einwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungsfrist vom 26. April 2021 bis einschließlich 25. Juni 2021 schriftlich oder elektronisch beim Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Referat IA, Turmstraße 21, 10559 Berlin, E-Mail: anlagensicherheit@lagetsi.berlin.de oder beim Bezirksamt Neukölln von Berlin, Umwelt- und Naturschutzamt, Grade-straße 36, 12347 Berlin, E-Mail: umweltamt@bezirksamt-neukoelln.de erhoben werden.

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos