Erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs XXI-42 Biesdorf
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplans XXI-42 vom 20. Dezember 1999 mit Deckblatt vom 5. März 2012, Deckblatt vom 30. Oktober 2012, Deckblatt vom 12. Juni 2014 und Deckblatt vom 11. Mai 2015 für das Gelände zwischen Hadubrandstraße, Wuhle bis zur Bismarcksfelder Straße, Nitzwalder Straße, Buchenhainer Straße und BiesdorferWeg, sowie Abschnitte der Hadubrandstraße, der Nitzwalder Straße, der Buchenhainer Straße und des Biesdorfer Weges im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Biesdorf liegt mit Begründung gemäß § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuchs erneut öffentlich aus.
Der Planentwurf wurde in folgendem Punkt geändert:
Auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit der Bezeichnung a entlang der Wuhle werden gemäß textlicher Festsetzung Nr. 2 Stellplätze und Garagen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO ausgeschlossen.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
471
Fortschritt
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Berlin
Deutschland
Marzahn-Hellersdorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Montag bis Mittwoch von 8 bis 16 Uhr, Donnerstag von 8 bis
18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr im Bezirksamt Marzahn-
Hellersdorf von Berlin, Abteilung Wirtschaft und Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –,
Foyer, 4. Etage, Bürodienstgebäude, Helene-Weigel-Platz 8,
12681 Berlin sowie nach telefonischer Vereinbarung bereitgehalten.
Im Internet unter: http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/verwaltung/bauen/stapl_erne…
Eingangsinfos
Eingangsdatum