Erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplanentwurfs 12-42B Ludolfingerplatz
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplans 12-42B vom 10. Oktober 2012 mit Deckblättern vom 28. November 2013 und vom 30. November 2015 für die Grundstücke Ludolfingerplatz 1/9, 2/8 A, Welfenallee 1/7, 6/8, Karmeliterweg 3–4 a, 6 B (teilweise), Sigismundkorso 1, 2, 87, Ludolfingerweg 2/4, 5/5 A, Maximiliankorso 1–3, 74/74 A, 76 sowie Gralsburgsteig 4/6 im Bezirk Reinickendorf, Ortsteil Frohnau, wird mit Begründung gemäß § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) erneut öffentlich
ausgelegt. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB durchgeführt.
Das Ziel des Bebauungsplans ist die Umstellung der Art der baulichen Nutzung auf die Bestimmungen der Baunutzungsverordnung 1990 sowie der Ausschluss störender Nutzungen, wie beispielsweise Vergnügungsstätten.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
788
Fortschritt
Themen
Reinickendorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Ludolfingerweg 2
13465
Deutschland
Reinickendorf
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Eingangsinfos
Eingangsdatum