Erneute öffentliche Auslegung eines B-Planes XIII-21-1, Ringbahnstraße, A100

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplans XIII-21-1 vom 3. Juni 2010 mit Deckblatt vom 2. November 2016 für das Gelände zwischen Bundesautobahn Stadtring A100, Manteuffelstraße, Ringbahnstraße und Schöneberger Straße im Bezirk Tempelhof-Schöneberg, Ortsteil Tempelhof liegt mit Begründung einschließlich Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs erneut öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Auswirkungen auf den Baumbestand durch ergänzende Neubepflanzungen, Erfassung des Bestandes von Brutvögeln und Vermutung von Fledermäusen, Auswirkungen auf ihre Lebensräume durch Neubebauungen Zum Schutzgut Ortsbild: Ortsbildprägung durch denkmalgeschützte Gebäude mit historischer Grünfläche Zum Schutzgut Klima und Luft: Bewertung und Auswirkungen auf Klimafunktionen und Kaltluftentstehung durch Vermeidung von Luftaustauschbarrieren, Bewertung und Vorbeugung weiterer Luftbelastungen. Klimatische Wirkung von Dachbegrünungen bei Neubauten und durch Erhöhung der naturhaushaltswirksamen Flächen durch Bepflanzungen Zum Schutzgut Mensch: Bestandsanalyse und Bewertung der künftigen Nutzungen, Verkehrsaufkommen und schalltechnische Begutachtung zu vom Gewerbegebiet ausgehenden und auf angrenzende empfindliche Wohnnutzungen einwirkende Lärmbelastungen sowie zu von den stark frequentierten Straßen einwirkenden Lärmbelastungen auf das Gewerbegebiet mit schalltechnischen Maßnahmen Zum Schutzgut Boden/Altlasten: Bodenfunktion und Versiegelung im Bestand. Bewertung der Altlasten bezüglich der Beeinträchtigung der gewerblichen Nutzungen Zum Schutzgut Wasser: Feststellung der nahezu vollständigen Ableitung anfallenden Regenwassers über die Kanalisation Zum Schutzgut Kultur- und andere Sachgüter: Denkmalschutz für den Bereich des Reichspostzentralamtes Zum Schutzgut Eingriff in Natur- und Landschaft: Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen mittels Regelungen der textlichen Festsetzungen http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/ae…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1069
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Tempelhof-Schöneberg
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Ringbahnstraße 128-130
12103
Deutschland

Tempelhof-Schöneberg

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit vom 21. November 2016 bis einschließlich 20. Dezember 2016 Montag bis Mittwoch von 7:30 bis 15 Uhr, Donnerstag von 7:30 bis 18 Uhr, Freitag von 7:30 bis 13:30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Gesundheit, Soziales, Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 3046, Rathaus Schöneberg, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin, bereitgehalten. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Internet: http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/politik-und-verwaltung/ae…

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