Erneute öffentliche Auslegung eines B-Planes VIII-354, Staaken

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplans VIII-354 vom 4. Oktober 2016 für das Gelände zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg, dem Seegefelder Weg, der Hamburger Straße und dem Grundstück Hamburger Straße 23 sowie Abschnitte des Seegefelder Weges und der Hamburger Straße im Bezirk Spandau, Ortsteil Staaken, liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs sowie mit dem Bebauungsplanentwurf VIII-354 vom 7. Juli 2005 mit Deckblatt vom 22. Mai 2007 erneut öffentlich aus. Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: Schutzgut Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt: – faunistische Gutachten mit Bestandserhebungen und Bewertungen (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse, Knoblauchkröte, Bienen, Wespen, Heuschrecken, Laufkäfer, Ringelnatter, Blindschleiche, Teichmolch und Erdkröte) – artenschutzrechtliche Prüfung mit Beschreibung des faunistischen Bestands; Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände (Freibrüter, Gebäude- und Höhlenbrüter, Zauneidechsen, Ringelnatter, Blindschleiche, Bienen, Wespen, Heuschrecken, Knoblauchkröte, Teichmolch und Erdkröte) – Beschreibung der Ersatzhabitate für Zauneidechsen und Knoblauchkröten – Biotoptypenbestand, -bewertung; naturschutzrechtlicher Ausgleich Schutzgut Boden: – Untersuchungen zwecks Klärung der Kontamination des Grundwassers aufgrund der industriellen/gewerblichen Vornutzung – Erkundungsschürfe zur Ermittlung der aktuellen Kontaminationssituation im Hinblick auf die Wirkungspfade Boden-Mensch und Boden-Grundwasser Schutzgut Wasser: – Bewertung der Grundwasserbilanz, der Abflussbildung und des Wasserhaushalts; Kontaminationsuntersuchungen des Grundwassers; Lage des Plangebiets in der weiteren Wasserschutzzone III B für das Wasserwerk Spandau und in der weiteren Wasserschutzzone III A für das Wasserwerk Staaken Schutzgut Klima, Luft: – Bewertung der Klimafunktion; Auswirkungen auf die lokale Lufttemperatur- und Kaltluftaustauschsituation; klimatische Auswirkungen von der öffentlichen naturnahen Parkanlage Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: – Bestand und Bewertung des Stadt- und Naturraums; Auswirkungen des Vorhabens Schutzgut Mensch: – schalltechnische Untersuchung zur Lärmsituation durch Gewerbe-, Straßen- und Schienenverkehrslärm sowie daraus resultierende Schutzmaßnahmen für die geplante Wohnbebauung; Stellungnahmen zur Überprüfung der Berechnungen zum Schallschutz sowie Bewertung und Empfehlungen auf der Grundlage der aktuellen Schall 03 (2012) Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: – Ausführungen zu einer Alteiche im Kurvenbereich des Seegefelder Weges (ausgewiesenes Naturdenkmal) im Rahmen der Eingriffsbilanzierung zum Verbrauchermarkt Eingriffe in Natur und Landschaft: – Ermittlung des Eingriffs in Natur und Landschaft mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebiets zum Verbrauchermarkt und zum Plangebiet ohne Verbrauchermarkt

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
1038
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Spandau
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Hamburger Straße 23
13591
Deutschland

Spandau

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Entwurf des Bebauungsplans VIII-354 wird in der Zeit vom 17. Oktober 2016 bis einschließlich 17. November 2016 Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr und Freitag von 8.30 bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten im Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Bauen, Planen, Umweltschutz und Wirtschaftsförderung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Raum 255/257, Carl-Schurz-Straße 2/6 (Rathaus), 13597 Berlin, bereitgehalten. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Eine Abzeichnung des Bebauungsplanentwurfs VIII-354 und eine Abschrift der Begründung können auch im Internet eingesehen werden unter: http://www.berlin.de/ba-spandau/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentw…

Eingangsinfos

Eingangsdatum