Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans IX-205a

Erläuterungen zum Vorgang

Die private Kleingartenanlage „Oeynhausen (Nord)“ soll durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Private Dauerkleingärten in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Außerdem soll die öffentliche Durchwegung durch Festsetzung von Gehrechten für die Allgemeinheit gesichert werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans IX-205a vom 20. August 2010 mit Deckblatt vom 2. Dezember 2019 liegt mit verkleinertem Geltungsbereich sowie aus formalen Gründen erneut mit Begründung samt Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus.
Bitte beachten Sie hierzu die amtliche Bekanntmachung vom 10. September 2021 (Downloads).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Geltungsbereich für die Grundstücke Forckenbeckstraße 69 (teilweise) / 71 und 75 (Flurstück 88/2) im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Schmargendorf Art der Beteiligung Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (erneute öffentliche Auslegung)   https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/aktuelles/pressemit…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
4005
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Forckenbeckstraße 69
(teilweise) / 71 und 75 (Flurstück 88/2)
Berlin 14199
Deutschland

Charlottenburg-Wilmersdorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos