Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans IX-205a
Erläuterungen zum Vorgang
Die private Kleingartenanlage „Oeynhausen (Nord)“ soll durch die Festsetzung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Private Dauerkleingärten in ihrem Bestand planungsrechtlich gesichert werden. Außerdem soll die öffentliche Durchwegung durch Festsetzung von Gehrechten für die Allgemeinheit gesichert werden.
Der Entwurf des Bebauungsplans IX-205a vom 20. August 2010 mit Deckblatt vom 2. Dezember 2019 liegt mit verkleinertem Geltungsbereich sowie aus formalen Gründen erneut mit Begründung samt Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich aus.
Bitte beachten Sie hierzu die amtliche Bekanntmachung vom 10. September 2021 (Downloads).
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Basis-Angaben zum Vorgang
Forckenbeckstraße 69
(teilweise) / 71 und 75 (Flurstück 88/2)
Berlin 14199
Deutschland