Erneute öffentliche Auslegung B-Plan 6-24 Fischerhüttenstraße 39/43 Flurstücke 1294, 1295, 1297, 92, 1455/16,1456/16 Berlin Steglitz-Zehlendorf
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplans 6-24 vom 10. Dezember 2018 mit Deckblatt vom13. März 2020 für die Grundstücke Fischerhüttenstraße 39/43 und die Flurstücke 1294, 1295, 1297, 92, 1455/16 sowie 1456/16 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf, Ortsteil
Zehlendorf, liegt mit Begründung gemäß § 4a Absatz 3 in Verbindung mit § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs erneut öffentlich aus.
Das Verfahren wird gemäß 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs
durchgeführt.
Während der Auslegungsfrist können nur zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen.
Sie können sich während der Auslegungsfrist zusätzlich auch im Internet unter:
www.berlin.de/ba-steglitz-zehlendorf/aktuelles/bebauungsplanverfahren/
oder unter:
https://mein.berlin.de/projekte
über die Planung informieren.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
3141
Fortschritt
Themen
Steglitz-Zehlendorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Fischerhüttenstraße 39
Berlin
Deutschland
Steglitz-Zehlendorf
Übergeordnete Vorgänge
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit
vom 18. Mai 2020 bis einschließlich 22. Juni 2020
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 15 Uhr auf dem
Grundstück der ehemaligen Bezirksgärtnerei des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf
von Berlin in einem Bürocontainer bereitgehalten. Der Container ist über die noch
bestehende Einfahrt an der Sven-Hedin-Straße im nördlichen Teil des Plangebiets
zwischen Plüschowstraße und den Wohngebäuden Sven-Hedin-Straße 72/78 zugänglich.
Eingangsinfos
Eingangsdatum