Erneute Beteiligung - B-Plan 9-15a im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal

Erläuterungen zum Vorgang

Der Entwurf des Bebauungsplans 9-15a vom 21. April 2021 mit Deckblatt vom 28. Januar 2022 für eine Teilfläche des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Berlin-Johannisthal/Adlershof“ mit den Grundstücken Segelfliegerdamm 1/45, den Flurstücken 7255 und 7258, Gemarkung 507, Flur 2, den Grundstücken Groß-Berliner Damm 80, 80 A, Gerhard-Sedlmayr-Straße 4/12 und dem Flurstück 6341, Gemarkung 507, Flur 2, im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal, liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit § 4a Absatz 3 des Baugesetzbuchs und § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes erneut öffentlich aus. (Geltungsbereich vergleiche Planausschnitt)


Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
● Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Beurteilung der Auswirkungen auf Ruhe- und Lebensstätten geschützter Tierarten (Brutvögel, Reptilien, Fledermäuse, Tagfalter, Bienen und Wespen, Heuschrecken), Aussagen zum Umgang damit; Beurteilung der Auswirkungen auf geschützte Biotope (Sandtrockenrasen), Aussagen zum Umgang damit, Beurteilung der Auswirkungen auf den geschützten
Baumbestand; Bewertung von potenziellen externen Ausgleichsflächen für geschützte Arten (Zauneidechsen, Vogelarten des Offen- und Halboffenlandes) im Landschaftspark
Johannisthal sowie in der Wuhlheide und für Biotope am Britzer Verbindungskanal (Sandtrockenrasen), Grobkonzept für den externen Ausgleich von Sandtrockenrasen; Konzept für den Ausgleich von Eingriffen gemäß BNatSchG im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 9-15a;
● Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild:
Beurteilung der Auswirkungen auf das Landschaftsbild bei der Durchführung der durch die Planung ermöglichten Bebauung und des Umgangs damit;

● Schutzgut Klima und Luft:
Beurteilung der Auswirkungen auf Stadtklima und Lufthygiene, Beurteilung der nach Umsetzung der Planung zu erwartenden Luftqualität im Plangebiet und im Umfeld der Planung;
● Schutzgut Mensch:
Beurteilung der Auswirkungen bestehender Immissionsbelastungen durch Verkehrslärm, Gewerbelärm, Sportlärm auf die geplante Nutzung, insbesondere auf die empfindlichen Wohn- und Gemeinbedarfsnutzungen, Auswirkungen der durch die Planung entstehenden zusätzlichen Immissionsbelastungen auf das Plangebiet und dessen Umfeld; Beurteilung der vorhandenen Bodenverunreinigungen und Altlasten für die geplante zukünftige Entwicklung; Beurteilung der durch die Planung entstehenden verkehrlichen Auswirkungen auf den Geltungsbereich des Bebauungsplanes 9-15a und dessen Umfeld, Abschätzung der Verkehrssicherheit;
● Schutzgut Boden/Altlasten:
Beurteilung der Auswirkungen auf den Untergrund und den Zustand des Bodens durch für eine zukünftige Bebauung notwendige Eingriffe, Untersuchung der Belastung durch Kampfmittel

● Schutzgut Wasser:
Beurteilung der vorhandenen Bodenverunreinigungen und Altlasten, Beurteilung der potenziellen Auswirkungen auf das Grundwasser durch die Lage in der Schutzzone III A und zu einem geringen Teil in der Schutzzone III B des Wasserschutzgebiets Johannisthal; Beurteilung der Auswirkungen auf den Wasserhaushalt (Grundwasser), Beurteilung der Möglichkeiten zur Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers;
● Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
Beurteilung der Auswirkungen auf denkmalgeschützte Ensembles und Einzelgebäude;

● Eingriff in Natur und Landschaft:
Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft; Ausgleichsmaßnahmen im Landschaftspark Johannisthal und an anderer Stelle; Konzeptionelle Ansätze für den Ausgleich von Eingriffen gemäß § 1a BauGB im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 9-15a. Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs wird vom 7. März 2022 bis einschließlich 22. März 2022 gemäß § 3 Absatz 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet unter:
               http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/
sowie der Beteiligungsplattform:
              http:/mein.berlin.de
durchgeführt.
 

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
4101
Fortschritt
Abgeschlossen mit Bescheid Abgeschlossen mit Bescheid
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Segelfliegerdamm
Groß-Berliner Damm
Berlin 12487
Deutschland

Treptow-Köpenick
Übergeordnete Vorgänge
Erneute Beteiligung - B-Plan 9-15a im Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Johannisthal

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

      http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/

sowie der Beteiligungsplattform:

      http:/mein.berlin.de

 

Die Unterlagen werden in dem genannten Zeitraum von Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr sowie Freitag von 9 bis 16 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung auch außerhalb dieser Zeiten bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, Raum 105 (Erdgeschoss), Fehrbelliner Platz 4, 10707 Berlin, zusätzlich öffentlich ausgelegt.
Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 sind zu beachten.
Für eine Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen ist aufgrund der Maßnahmen zum Infektionsschutz eine vorherige Terminvereinbarung per Telefon unter: 90139-
4210/4828 beziehungsweise per E-Mail unter: 9-15a@senstadt.berlin.de erforderlich.
Die Beantwortung von Fragen erfolgt ausschließlich telefonisch (90139-4210 oder 6392-3914) oder per E-Mail.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Die Stellungnahmen sind gemäß § 4a Absatz 3 Satz 2 des Baugesetzbuchs auf die geänderten oder ergänzten Teile der Planung zu beschränken. Den Umgang mit bereits vorgebrachten Belangen können Sie der Begründung des Bebauungsplans entnehmen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich Bebauungsplanverfahren“, die unter der oben genannten Internetadresse abrufbar ist und mit ausliegt.

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Eingangsdatum

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