Erneute Auslegung Bebauungsplan XXI-29 „Balzerplatz“

Erläuterungen zum Vorgang

Was ist geplant?

Ziel des Bebauungsplanes XXI-29 „Balzerplatz“ ist der Erhalt des durchgrünten Charakters einer Waldsiedlung. Hierzu sollen die baulichen Ergänzungsmöglichkeiten planungsrechtlich auf ein verträgliches Nutzungsmaß begrenzt werden. Weiterhin soll die Wiederherstellung des Balzerplatzes als Kommunikations- und Aufenthaltsfläche im Siedlungsgebiet Biesdorf-Süd planungsrechtlich gesichert werden.

Zuletzt wurde eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum letzten Planungsstand des Bebauungsplanes in der Zeit vom 26. Oktober bis 11. November 2011 durchgeführt. Der Bebauungsplan gelangte danach jedoch nicht zur Rechtswirksamkeit. Dies ermöglichte im Jahr 2017 eine Planungszieländerung. Nun soll durch die Festsetzung eines Sondergebietes „Einzelhandel der Nahversorgung“ auf der jetzigen Fläche des vorhandenen Verbrauchermarktes und dessen angrenzender Parkplatzfläche die planungsrechtliche Voraussetzung für eine bauliche Erweiterung geschaffen werden.

Aufgrund der gestiegenen Planungsanforderungen hinsichtlich des Lärmschutzes sind inzwischen auch Lärmschutzfestsetzungen getroffen worden.

Der Bebauungsplan wird mit dieser erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wieder im Normalverfahren geführt. Hierfür wurde ein Umweltbericht erarbeitet, der Bestandteil der Begründung zum Planentwurf ist.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die in den Stellungnahmen vorgetragenen öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander abzuwägen.

 

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
3925
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Balzerplatz
Berlin
Deutschland

Marzahn-Hellersdorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Eingangsinfos

Ausgangsinfos