Erneute Auslegung B-Plan XXI-4, Seelgrabenpark

Erläuterungen zum Vorgang

Was ist geplant?

Festsetzung von gewerblichen und industriellen Bauflächen für verarbeitendes bzw. produzierendes Gewerbe im Sinne des Entwicklungskonzepts für produktionsbezogenen Bereich/EpB, Festsetzung von naturnahen öffentlichen Grünflächen, Sicherung von öffentlichen Gründurchwegungen und öffentlichen Verkehrsflächen. Sicherung der Anforderungen an gesundes Wohnen in den bestehenden Wohngebieten nördlich des Seelgrabens (Bereich Dessauer Straße) durch Festsetzung von Geräuschkontingenten.

Rechtliche Hinweise

Geltungsbereich Für die Fläche zwischen Seelgrabenpark, Wolfener Straße, Schkopauer Ring und Neuer Wuhle im Bezirk Marzahn-Hellersdorf, Ortsteil Marzahn (Gewerbegebiet westlich der Wolfener Straße) Art der Beteiligung Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (erneute öffentliche Auslegung) Amtliche Bebauungsplannummer: XXI-4 Zeitraum der Beteiligung: 11.10.2021 - 12.11.2021

Beschreibung:

Der Bebauungsplan XXI-4 dient vorrangig der planungsrechtlichen Sicherung gewerblicher und industrieller Nutzungen im Sinne des StEP Wirtschaft 2030 und des darin enthaltenen Entwicklungskonzepts für den produktionsgeprägten Bereich.
Dementsprechend beinhaltet der Bebauungsplan gemäß dem Aufstellungsbeschluss und dem Leitbild folgende Ziele:
• Sicherung und Entwicklung von gewerblichen und industriellen Bauflächen in einem Gesamtumfang von rd. 28,7 ha, die sich besonders für Betriebe und Anlagen des angestrebten Standortprofils eignen, d.h. insbesondere Beachtung der besonderen Anforderungen für produktionsgeprägte Nutzungen sowie die Unterstützung der Sonderentwicklung mit Ausrichtung auf den geplanten Clean Tech Business Park Berlin-Marzahn.
• Zur Umsetzung der Ziele des StEP Wirtschaft 2030 sieht der Bebauungsplan Nutzungsausschlüsse im Sinne des EpB, insbesondere von Einzelhandels-betrieben/-nutzungen, kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Einrichtungen, sportlichen Anlagen und Vergnügungsstätten. Diese Nutzungen entziehen den Flächen Potenziale für verarbeitendes und produzierendes Gewerbe. Ihre Ausschlüsse stehen in Einklang mit den Forderungen des StEP Wirtschaft 2030 und den damit verfolgten Zielsetzungen.
• Gewährleistung von Ausnahmen für den Verkauf von Produkten, die am Standort hergestellt werden.
• Sicherung der vorhandenen, nicht zentrenrelevanten Einzelhandelsnutzungen.
• Sicherung der Erschließung und städtebaulichen Gliederung des Plangebietes durch ein orthogonales Erschließungssystem (das orthogonale Erschließungssystem soll durch nicht überbaubare Grundstücksflächen unterstützt werden).
• Berücksichtigung übergeordneter Grünvernetzungen und städtebaulicher Ordnungs-prinzipien, wie Begrünung und Gliederung.
• Sicherung der Anforderungen an gesundes Wohnen in den bestehenden Wohngebieten nördlich des Seelgrabens (Bereich Dessauer Straße) durch Festsetzung von Geräuschkontingenten nach DIN 45691/16 für alle Teilgebiete des Bebauungsplans.
• Berücksichtigung der städtebaulichen Struktur entsprechend dem Gutachten zum Entwicklungskonzept für das Gewerbeareal Wolfener Straße (Büros BAASNER; Januar 1992).

Des Weiteren soll durch die Sicherung der naturnahen öffentlichen Grünflächen für Arten- und Biotopschutz im Sinne einer naturnahen Parkanlage sowie durch Pflanzbindung und Bepflanzungen auf nicht überbaubaren Grundstücksflächen den Belangen des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie des Klimaschutzes in angemessener Weise Rechnung getragen werden. Durch die Sicherung der überörtlichen Vernetzungen und Grünverbindungen sollen für das Gebiet prägende Landschaftsteile erhalten werden.

Für das Bebauungsplanverfahren sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
Schutzgut Mensch:
• Situation in Bezug auf Lärm und Lufthygiene auf Grund der bestehenden gewerblichen Nutzungen im Plangebiet (insbesondere Recyclinghof der Berliner Stadtreinigung) und in der Umgebung (Wohngebiet im Bereich der Dessauer Straße) und als Folge der Bebauung sowie des veränderten Verkehrsaufkommens in der Wuhletalstraße, Nord Ring, Wolfener Straße und der Märkischen Allee,
• Bezugnahme auf das Gutachten zur Lärmkontingentierung für das Planungsgebiet,
• Erholungsfunktion des Gebietes und übergeordnete Einbindung.

Schutzgut Tiere und Pflanzen/Biotope:
• vorkommende Pflanzen- und Tierarten (insbesondere Linden (Biotoptyp 07140), ruderale Pionier-, Gras- und Staudenfluren (Biotoptyp 03200) zwischen Böschungsoberkante der neuen Wuhle, Laubgebüsche (Biotoptyp 071021); Nebelkrähe, Elster, Haubenlerche, Fasan, Bachstelze, Amsel, Hausrotschwanz, Haussperling, Steinschmätzer/Oenanthe Oenanthe, Dorngrasmücke, Sumpfrohr-sänger, Schmetterlinge Brauner Bär, Gammaeule, Kleiner Heufalter, C-Falter, Hauhechelbläuling, Kleiner Kohlweißling, Großer Kohlweißling, Schrägstreifen-Ampferspanner
• Auswirkungen auf die Lebensräume von geschützten Arten,
• Für die Biotop-Funktion werden im Plangebiet nach vorliegendem Naturschutzgutachten vor allem die Uferbereiche der Neuen Wuhle und die Weideflächen im Bereich des Hellersdorfer Weges hervorgehoben. Streng geschützte Arten nach europäischer Artenschutzverordnung, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, europäischer Vogelschutz-Richtlinie sind nicht vorhanden.

Schutzgut Boden:
• Sicherung der ökologischen Funktionsfähigkeit,
• Charakter als Aufschüttungs- und Abtragungsfläche,
• Zustand des Bodens und Einfluss der Bebauung.

Schutzgut Wasser:
• Einflüsse auf Oberflächengewässer, Niederschlagswasser und Grundwasser bzw. Grundwasserneubildung;
• Verschmutzungsgefahr des Grundwassers,
• Wechselwirkungen des Grund- und Oberflächenwassers.

Schutzgut Luft und Klima:
• Lufthygienische Belastung durch Gewerbe einschließlich Verkehr,
• Bioklimatisches Entlastungspotenzial durch Grünfestsetzungen.

Schutzgut Landschaft/Landschaftsbild:
• Charakter des Landschafts- und Naturraumes,
• Grünvernetzungen und Grünflächen als landschaftlich prägende Elemente.

Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter:
• sind nicht vorhanden.

Eingriff in Natur und Landschaft:
• liegt nicht vor.

Mit Bezug auf das Ergebnis des Anzeigeverfahrens bei den Genehmigungsbehörden (Rechtsprüfung) wurde der B-Plan XXI-4 redaktionell überarbeitet. Zur Konfliktbewältigung hinsichtlich des Schallschutzes wurde die Festsetzung einer Lärmkontingentierung innerhalb des Planungsgebietes erforderlich. Mit der Festsetzung der Emissionskontingente LEK nach DIN 45691:2006-12 im Planungsgebiet (textliche Festsetzung Nr. 15) wurde der Entwurf des B-Planes XXI-4 in seinen Grundzügen berührt. Ein Deckblatt mit o.g. Änderungen wurde erarbeitet. Eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird entsprechend erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten und ergänzten Planinhalten abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 des Baugesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutz-Grundverordnung und des Berliner Datenschutzgesetzes. Geben Sie Ihre Stellungnahmen ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls ausliegt bzw. unter den angegebenen Beteiligungsportalen eingesehen werden kann.

https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/aem…

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
4014
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Marzahn-Hellersdorf
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Seelgrabenpark
Berlin
Deutschland

Marzahn-Hellersdorf

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos