Entwurfs Luftreinhalteplan für Berlin – 2. Fortschreibung –
Erläuterungen zum Vorgang
Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz – SenUVK – legt auf Grund des § 47 des Bundes–Immissionsschutzgesetzes – BImSchG – den Entwurf des Luftreinhalteplans für Berlin – 2. Fortschreibung – vor. Im Planentwurf, der die gesamte Fläche des Landes Berlin umfasst, werden die Entwicklung der Luftqualität und des Schadstoffausstoßes der letzten Jahre beschrieben sowie die Ursachen hoher Schadstoffbelastung untersucht. Mit Modellrechnungen wurden noch für 117 Abschnitte von Hauptverkehrsstraßen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid für das Jahr 2020 prognostiziert. Um die Stickstoffdioxidbelastung an betroffenen Straßenabschnitten lokal zu verbessern und den Grenzwert schnellst möglich einzuhalten, liegt der Schwerpunkt bei verkehrlichen Maßnahmen, wie die Nachrüstung und Flottenerneuerung für Linienbusse und Kommunalfahrzeuge, einer Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung und streckenbezogenen Maßnahmen mit der Verbesserung des Verkehrsflusses oder einer Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zur Reduzierung von Beschleunigungsvorgängen. Nur dort, wo diese Maßnahmen nicht ausreichen, um den Grenzwert für Stickstoffdioxid schnellstmöglich einzuhalten, sind an einigen wenigen Straßen auch Durchfahrtverbote für Dieselfahrzeuge unvermeidbar. www.berlin.de/luftreinhalteplan Verkehrsbedingte Luftbelastung im Straßenraum 2020 und 2025 (Umweltatlas) Luftreinhalteplan 2018-2025 - Szenarien zur NO2-Konzentration im Straßenraum 2020 (Umweltatlas)
Basis-Angaben zum Vorgang
Berlin
Deutschland