Beteiligung zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR)

Erläuterungen zum Vorgang

Die Landesregierungen der Länder Berlin und Brandenburg haben am 19. Juli 2016 beschlossen, für den Entwurf des Landesentwicklungsplanes Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg (LEP HR) das Beteiligungsverfahren durchzuführen. Der LEP HR soll die hochstufigen Festlegungen des Landesentwicklungsprogrammes (LEPro) durch weitere Grundsätze und Ziele der Raumordnung konkretisieren. Der LEP HR soll als übergeordnete, überörtliche und zusammenfassende Planung für den Gesamtraum der beiden Länder, die Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg, eine wichtige raumordnerische Grundlage für alle nachfolgenden raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen (unter anderem Regionalpläne, Raumordnungsverfahren, Bauleitpläne, Fachpläne) bilden und den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) ablösen. Gemäß § 10 Absatz 1 des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986) in Verbindung mit Artikel 8 Absatz 2 und Artikel 8a Absatz 2 des Vertrages über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Dezember 2011 (Berlin: GVBl. 2012 S. 2) und in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Februar 2012 (Brandenburg: GVBl. I Nummer 14) ist der Öffentlichkeit, Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes mit seiner Begründung und dem Umweltbericht zu geben. Verfahrensbegleitend wird gemäß § 9 Absatz 1 ROG eine Strategische Umweltprüfung (SUP) durchgeführt. Die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg wurde mit der Durchführung des Beteiligungsverfahrens zum LEP-HR-Entwurf beauftragt und wird den LEP-HR-Entwurf mit seiner Begründung und dem Umweltbericht einschließlich weiterer zweckdienlicher Unterlagen zu den Themenbereichen Abgrenzung Berliner Umland, Identifizierung der funktionsstärksten Gemeinde, Steuerung der Siedlungsentwicklung, Steuerung der Freiraumentwicklung, Steuerungsansätze der zentralörtlichen Gliederung, Steuerung der Ansiedlung großflächiger Einzelhandelseinrichtungen vom 15. September 2016 bis zum 15. November 2016 öffentlich auslegen. Die im Rahmen der fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen geäußerten Anregungen und Bedenken werden im weiteren Verlauf des Beteiligungsverfahrens abgewogen und der Entwurf des LEP HR gegebenenfalls überarbeitet. Nach der endgültigen Beschlussfassung durch die Landesregierungen in Berlin und Brandenburg sowie der notwendigen parlamentarischen Unterrichtung soll der LEP HR bis zum Jahr 2019 in Kraft treten. Das Ergebnis einschließlich einer zusammenfassenden Erklärung, wie die Stellungnahmen berücksichtigt wurden, wird öffentlich bekannt gegeben.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
994
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg
LEP HR
Verfahrensart
Übergeordnete Planungen
Vorgangsart
Antrag

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Internet: https://online-beteiligung.org/lephr Es besteht auch die Möglichkeit, auf postalischem Wege zum Entwurf des LEP HR mit seiner Begründung und dem Umweltbericht Stellung zu nehmen. Stellungnahmen sind bis zum 15. Dezember 2016 zu senden an die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) Referat GL 6 Postfach 60 07 52 14411 Potsdam

Eingangsinfos

Eingangsdatum