Beteiligung der Öffentlichkeit an der verbindlichen Bauleitplanung 8-30 Buschkrugallee 60/64
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des Bebauungsplanes 8-30 vom 20. März 2015 für die Grundstücke Buschkrugallee 60/64 sowie für einen angrenzenden Grünzug südlich des Teltowkanals bestehend aus den Grundstücken Grundbuch von Britz mit den Blättern 2029, 3898 und 3965 (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz liegt mit Begründung gemäß § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus. Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
Ziel/Zweck:
Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes, eines Sondergebietes mit der Zweckbestimmung „HOTEL“, einer Grünfläche mit der Zweckbestimmung „ÖFFENTLICHE PARKANLAGE“ sowie von öffentlichen Verkehrsflächen.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
425
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Neukölln
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Buschkrugallee
12359
Deutschland
Neukölln
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Montag bis Donnerstag von 8.30 bis 16.30 Uhr und Freitag von
8.30 bis 15.30 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung auch
außerhalb dieser Sprechzeiten im Bezirksamt Neukölln von
Berlin, Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung –,
Zimmer N 7003, 7. Etage (Neubau), Rathaus, Karl-Marx-
Straße 83, 12040 Berlin bereitgehalten.
Der Bebauungsplanentwurf kann auch im Internet eingesehen
werden unter:
http://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadten…
Eingangsinfos
Eingangsdatum