Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans 1-95 Moabit (Kastanienrampe)

Erläuterungen zum Vorgang

Der Bebauungsplan 1-95 für Teilflächen der Flurstücke 427, 428 und 661 (Flur 52) zwischen den Straßen Alt-Moabit und Ingeborg-Drewitz-Allee im Bezirk Mitte, Ortsteil Moabit wird aufgestellt. Der Beschluss erfolgt in Anwendung des § 8 Absatz 1 AGBauGB in Verbindungmit§ 9Absatz 1AGBauGB. Der Geltungsbereich liegt im Entwicklungsgebiet „Hauptstadt Berlin – Parlaments- und Regierungsviertel“. Mit der Durchführung des Beschlusses ist das Referat – II B – beauftragt. Das Verfahren wird gemäß § 13 des Baugesetzbuchs als verein- fachtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt. Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffent- lichkeit soll gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 1 BauGB verzichtet werden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffent- licher Belange erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 13 Absatz 2 Nummer 3 BauGB) und gemäß § 13 Absatz 2 Num- mer 2 zweiter Halbsatz wird eine Auslegung nach § 3 Absatz 2 durchgeführt.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
377
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte

Ingeborg-Drewitz-Allee
10557
Deutschland

Mitte

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Freitag von 10 bis 17 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Dienst- gebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um- welt, 3. Erdgeschoss, Am Köllnischen Park 3 bereitgehalten. Im Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/oeffaus…

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos