Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans 1-95 Moabit (Kastanienrampe)
Erläuterungen zum Vorgang
Der Bebauungsplan
1-95
für Teilflächen der Flurstücke 427, 428 und 661 (Flur 52) zwischen den
Straßen Alt-Moabit und Ingeborg-Drewitz-Allee im Bezirk
Mitte, Ortsteil Moabit wird aufgestellt.
Der Beschluss erfolgt in Anwendung des § 8 Absatz 1 AGBauGB
in Verbindungmit§ 9Absatz 1AGBauGB. Der Geltungsbereich
liegt im Entwicklungsgebiet „Hauptstadt Berlin – Parlaments-
und Regierungsviertel“. Mit der Durchführung des Beschlusses
ist das Referat – II B – beauftragt.
Das Verfahren wird gemäß § 13 des Baugesetzbuchs als verein-
fachtes Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs durchgeführt.
Auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung der Öffent-
lichkeit soll gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 1 BauGB verzichtet
werden. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffent-
licher Belange erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme (§ 13
Absatz 2 Nummer 3 BauGB) und gemäß § 13 Absatz 2 Num-
mer 2 zweiter Halbsatz wird eine Auslegung nach § 3 Absatz 2
durchgeführt.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
377
Fortschritt
Abgeschlossen
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte
Ingeborg-Drewitz-Allee
10557
Deutschland
Mitte
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Montag bis Donnerstag von 10 bis 18 Uhr und Freitag von
10 bis 17 Uhr sowie nach telefonischer Vereinbarung im Dienst-
gebäude der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Um-
welt, 3. Erdgeschoss, Am Köllnischen Park 3 bereitgehalten.
Im Internet: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/de/oeffaus…
Eingangsinfos
Eingangsdatum