Bebauungsplans XV-19-1 VE
Erläuterungen zum Vorgang
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans XV-19-1 VE vom 24. November
2016 für das Gelände zwischen Semmelweisstraße, den Grundstücken Semmelweisstraße
99 und Rudower Straße 90, Rudower Straße und Wegedornstraße im
Bezirk Treptow-Köpenick, Ortsteil Altglienicke, liegt mit Begründung, den Fachgutachten
und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Absatz
2 des Baugesetzbuchs öffentlich aus.
Das Verfahren wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs als beschleunigtes Verfahren
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs
durchgeführt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
–– Schutzgut Mensch: Verkehrsaufkommen und Prognosen für den Geltungsbereich
und die nähere Umgebung, Beurteilung der Lärmsituation aufgrund des
veränderten Verkehrsaufkommens zum Schutz angrenzender Wohnbebauung
als Folge der Bebauung
–– Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt: Auswirkungen auf die Lebensräume
besonders geschützter Arten (Vögel, Fledermäuse, Zauneidechse),
Biotopaufnahme und -verlust, Baumbewertung und -ausgleich, Freiflächengestaltung
einschließlich Baumpflanzungen
–– Schutzgut Landschaft und Landschaftsbild: Auswirkungen der Bebauung auf
das Stadt- und Landschaftsbild
–– Schutzgut Klima/Luft: Einflüsse des Vorhabens auf die Lufthygiene
–– Schutzgut Boden: Baugrunduntersuchung, Bestandsbewertung, Bodenneuversiegelung
als Folge der Bebauung
–– Schutzgut Wasser: Entwässerungskonzept
–– Schutzgut Kultur- und Sachgüter: keine Auswirkungen
Der Bebauungsplanentwurf wird in der Zeit
vom 20. März 2017 bis einschließlich 21. April 2017
im Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin, Abteilung Bauen, Stadtentwicklung und
öffentliche Ordnung, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Zimmer 145,
Alt-Köpenick 21 (Rathaus Köpenick), 12555 Berlin, Montag bis Mittwoch von 8 bis 16
Uhr, Donnerstag von 9 bis 18 Uhr, Freitag von 8 bis 14 Uhr sowie nach telefonischer
Vereinbarung bereitgehalten.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese
sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander
und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen
können unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit
ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der
Auslegung nicht oder nur verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend
gemacht werden können.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan XV-19-1 VE sowie die Fachgutachten können
während des oben genannten Auslegungszeitraumes auch im Internet eingesehen
werden unter:
http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter…
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
1204
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
Treptow-Köpenick
Verfahrensart
Bebauungsplan frühzeitig
Vorgangsart
Antrag
Orte
Semmelweisstraße 99
12524
Deutschland
Treptow-Köpenick
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Termin vor Ort
Auslegungsfrist
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
17. Februar 2017
Stapl 207
Telefon: 90297-2617/2266 oder 90297-0, intern 9297-2617/2266
Eingangsinfos
Eingangsdatum
Ist dieser B-Plan 2 x vorhanden? ID 1204 und 1186?