Bebauungsplan XIV-256-2, Mohriner Allee 70, 72 und 72A (tw), Neukölln, OT Britz
Erläuterungen zum Vorgang
Der Bebauungsplan soll die Errichtung von Mehrfamilienhäusern ermöglichen und so einen Beitrag zur Deckung des dringenden Wohnbedarfs leisten.
Geltungsbereich für die Grundstücke Mohriner Allee 70, 72 und 72A (teilweise) im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz Art der Beteiligung Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Amtliche Bebauungsplannummer: XIV-256-2 Zeitraum der Beteiligung: 14.03.2022 - 01.04.2022https://www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/aemter/stadte…
Basis-Angaben zum Vorgang
Mohriner Allee 70
, 72 und 72A
Berlin
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Termine und Auslegung
Sie können den Bebauungsplanentwurf einsehen, sich Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung erläutern lassen und Äußerungen abgeben. Das Abwägungsergebnis wird in die weitere Planung einfließen.
Zeit:
Montag bis Donnerstag von 8.30 Uhr bis 16.30 Uhr
Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr
sowie nach Vereinbarung auch außerhalb dieser Sprechzeiten.
Ort:
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Stadtentwicklungsamt
Fachbereich Stadtplanung
Karl-Marx-Straße 83
12040 Berlin
7.Etage (Neubau) im Flur
Telefon: 90239-3364 oder -2998
Die geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden eingehalten. Aus Gründen des Infektionsschutzes und der Vorsorge darf das Zimmer nur einzeln betreten werden. Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter: 90239-3364 oder -2998
E-Mail unter: stadtplanung@bezirksamt-neukoelln.de
gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.
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