Bebauungsplan VI-150g-2a VE, Schöneberger Straße 22, „Wohnhochhaus (WoHo)“, F-K

Erläuterungen zum Vorgang

ab dem 27. Oktober 2025

http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/stadtentwicklungsamt/online/ 

und www.mein.berlin.de 

Ziel und Zweck der Planung ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes als planungsrechtliche Voraussetzungen für die Realisierung eines Hochhausbauvorhabens mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen, kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Anlagen sowie Gewerbenutzungen.Mit der Aufstellung des Bebauungsplans VI-150g-2a VE sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Hochhauses mit einer Nutzungsmischung aus Wohnen sowie kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Anlagen und Gewerbe geschaffen werden. Es soll ein vertikales Stadtquartier im Sinne der Kreuzberger Mischung entstehen, mit dem für die gesamte Nachbarschaft ein Beitrag zu einer gemischten und vielfältigen Quartiersbildung mit identitätsstiftendem Charakter geleistet werden soll. Es sind unterschiedliche Wohnungstypologien (geförderte, freifinanzierte und genossenschaftliche Wohnformen) vorgesehen, um die soziale Mischung zu fördern.

Zur Sicherung der vorstehend beschriebenen Nutzungsmischung sollen Festsetzungen zu einem urbanen Gebiet (§ 6a BauNVO) getroffen werden.

Der Bebauungsplan VI-150g-2a VE wird gemäß § 13a des Baugesetzbuchs im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 des Baugesetzbuchs aufgestellt.

Die architektonische Grundlage der planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplan VI-150g-2a VE ist der Entwurf der Arbeitsgemeinschaft der norwegischen Büros Mad arkitekter (Architekten) und Mud AS (Landschaftsarchitekten), welcher im Rahmen des Realisierungswettbewerbs (Durchführung 2020/2021) mit dem ersten Preis prämiert wurde. 

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
4747
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Schöneberger Str. 22
Berlin
Deutschland

Friedrichshain-Kreuzberg

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr und Freitag von 9 bis 15.30 Uhr 

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Abteilung für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung, 
Fachbereich Stadtplanung, 
Zimmer 501, 
Yorckstraße 4-11, 
10965 Berlin, 

sowie nach telefonischer Vereinbarung oder per Terminvereinbarung 
per E-Mail an: stadtplanung@ba-fk.berlin.de

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos