Bebauungsplan 9-83 VE , Seelenbinderstraße, Gelnitzstraße - Erneute Öffentlichkeitsbeteiligung
Erläuterungen zum Vorgang
Es wird hiermit bekannt gemacht, dass ein Wechsel der Verfahrensart stattgefunden hat. Das Bebauungsplanverfahren wird nicht mehr im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB, sondern im Regelverfahren nach § 2 ff. BauGB durchgeführt.
Basis-Angaben zum Vorgang
Seelenbinderstr.
Gelnitzstr.
Berlin 12555
Deutschland
Bearbeitung des Verfahrens
Termine und Auslegung
auf der Internetseite: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/planen/b-planverfahren/ und auf dem zentralen Landesportal: www.mein.berlin.de
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen in Form von einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit in der Zeit vom 25. August
2025 bis 26. September 2025 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 17 Uhr, Freitag von 9 bis 16.30 Uhr) zur Verfügung gestellt. In dieser Zeit werden in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen in der Württembergischen Straße 6,
10707 Berlin, sowie nach telefonischer Vereinbarung oder per Terminvereinbarung per E-Mail an: 9-83VE@senstadt.berlin.de die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen bereitgestellt.