Bebauungsplan 8-86a („Glasower Straße – Ost“), Neukölln
Der Bebauungsplan 8-86a für die Grundstücke Delbrückstraße 59-65, Glasower Straße 3-10, 60, 62-67 sowie Juliusstraße 3-4 und 10 in Neukölln schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen insbesondere für die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben mit anteiligen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, von Kindertagesstätten sowie einzelnen Büro- und Ladennutzungen durch Festsetzung als Urbanes Gebiet. Bestehende Wohnnutzungen werden planungsrechtlich gesichert, ein bestehender Gewerbehof wird durch Festsetzung als Gewerbegebiet ebenfalls gesichert.
Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung und dem Umweltbericht, welcher Bestandteil der Begründung ist, erneut öffentlich aus. Zu den umweltbezogenen Informationen beachten Sie die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 27. November 2020.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.