Bebauungsplan 8-19b-1 („Ehemaliger Güterbahnhof Neukölln“)

Erläuterungen zum Vorgang

für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234, Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln (teilweise) - sowie die Ringbahnstraße im Bezirk Neukölln Durch den Bebauungsplan 8-19b-1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein gemischt genutztes Quartier und für die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben mit anteiligen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, einem Studentenwohnheim und einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Neben der Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten mit hoher städtebaulicher Dichte ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes sowie eines Kerngebietes auf östlichen Teilflächen am U- und S-Bahnhof Neukölln geplant.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
3741
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Karl-Marx-Straße 234
, Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln (teilweise) - sowie die Ringbahnstraße
Berlin 12055
Deutschland

Neukölln

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung Frau von Lengerke Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin 7. Etage (Neubau), Zimmer N 7015 Telefon: 90239-3283 Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung und dem Umweltbericht, welcher Bestandteil der Begründung ist, öffentlich aus. Zu den umweltbezogenen Informationen beachten Sie die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 26.2.2021. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Eingangsinfos

Eingangsdatum

Ausgangsinfos