Bebauungsplan 8-19b-1 („Ehemaliger Güterbahnhof Neukölln“)
Erläuterungen zum Vorgang
für die Grundstücke Karl-Marx-Straße 234, Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln (teilweise) - sowie die Ringbahnstraße im Bezirk Neukölln
Durch den Bebauungsplan 8-19b-1 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein gemischt genutztes Quartier und für die Realisierung von Wohnungsbauvorhaben mit anteiligen mietpreis- und belegungsgebundenen Wohnungen, einem Studentenwohnheim und einer Kindertagesstätte geschaffen werden. Neben der Festsetzung von Allgemeinen Wohngebieten mit hoher städtebaulicher Dichte ist die Festsetzung eines Urbanen Gebietes sowie eines Kerngebietes auf östlichen Teilflächen am U- und S-Bahnhof Neukölln geplant.
Basis-Angaben zum Vorgang
ID
3741
Fortschritt
Abgeschlossen
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte
Karl-Marx-Straße 234
, Ringbahnstraße 2 - ehemaliger Güterbahnhof Neukölln (teilweise) - sowie die Ringbahnstraße
Berlin 12055
Deutschland
Neukölln
Ähnliche Vorgänge
Bearbeitung des Verfahrens
Frist für Ehrenamtliche
Termine und Auslegung
Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen
Bezirksamt Neukölln von Berlin
Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung
Frau von Lengerke
Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
7. Etage (Neubau), Zimmer N 7015
Telefon: 90239-3283
Der Bebauungsplan liegt mit der Begründung und dem Umweltbericht, welcher Bestandteil der Begründung ist, öffentlich aus. Zu den umweltbezogenen Informationen beachten Sie die Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin vom 26.2.2021.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Eingangsinfos
Eingangsdatum