Bebauungsplan 7-89 VE, Passauer Straße 1-3, T-S - erneute öffentliche Auslegung

Erläuterungen zum Vorgang

Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-89 VE ist die Errichtung eines Büro- und Geschäftshaus mit Einzelhandel und Tiefgarage.

Erneute eingeschränkte Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 4a Abs. 3 BauGB (erneute eingeschränkte Auslegung)

Der Entwurf des Bebauungsplanes 7-89 VE vom 07. Januar 2021 mit Deckblatt vom 22.09.2021 liegt mit Begründung und Umweltbericht sowie den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch und § 3 Abs. 1 Planungssicherstellungsgesetz öffentlich aus.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

  • Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
    Auswirkungen auf die Lärmsituation durch das Verkehrsaufkommen sowie den Gewerbelärm, Auswirkungen aufgrund der durch die Planung ermöglichten geringeren Tiefen der Abstandsflächen, Ermittlung und Bewertung der Besonnungs-, Belichtungs- und Belüftungssituation aufgrund der Neubebauung, Bestandsanalyse und Bewertung der Grünversorgung, klimaökologische und lufthygienische Auswirkungen, Verkehrsaufkommen und Prognose für den Geltungsbereich und Umgebung
  • Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
    Auswirkungen auf die Vögel- und Fledermausfauna sowie auf Ruhe- und Lebensstätten geschützter Tierarten durch Abriss und Bebauung, Auswirkung auf Bäume bzw. Altbaumbestände und Pflanzen, Biotoptypenbestand und -bewertung, Artenschutz und Prüfung der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände
  • Schutzgut Klima und Luft:
    Auswirkungen auf das Mikroklima aufgrund der relevanten Luftschadstoffe Feinstaub (PM 10 und PM 2,5) und Stickoxide und Beurteilung der lufthygienischen Belastungssituation und der zu erwartenden Luftqualität im Plangebiet und des Umfeldes, Bewertung der Auswirkungen auf die lokale Staubbelastung durch Neubebauung, klimatische Wirkung von Hof-, Dach- und Fassadenbegrünung
  • Schutzgut Boden und Fläche:
    Bodenfunktion und Versiegelung im Bestand, Auswirkungen auf Funktion und Zustand des Bodens und Flächenversiegelung bei Durchführung der durch die Planung ermöglichten Bebauung
  • Schutzgut Wasser:
    Bewertung der Grundwasserbilanz, Auswirkungen auf den Wasserhaushalt (Grundwasser), Maßnahmen zum Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser (Überflutungsnachweis), Hinweis zu Oberflächengewässern
  • Schutzgut Landschafts- und Ortsbild:
    Bestandsermittlung und -bewertung des Stadtraums, Auswirkungen des Vorhabens auf das Ortsbild bei Durchführung der durch die Planung ermöglichten Bebauung, denkmalgerechte gestalterische Vorgaben zum Neubau
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
    Baudenkmale Passauer Straße 4 und Nürnberger Straße 50 – 56, Beachtung des Umgebungsschutzes (Eigenart und Erscheinungsbild der Denkmale)
  • Eingriff in Natur und Landschaft:
    Es liegt kein Eingriff in Natur und Landschaft vor, der einen Ausgleich erfordert. Ermittlung und Festlegung des Biotopflächenfaktors

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-89 VE wird in der Zeit

vom 08. November 2021 bis einschließlich 22. November 2021

gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet unter:
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bebauungsplan sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter: https://mein.berlin.de bereitgehalten.

Basis-Angaben zum Vorgang

ID
4034
Fortschritt
Abgeschlossen Abgeschlossen
Themen
B-Plan
Verfahrensart
Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungspläne
Vorgangsart
Antrag
Orte

Passauer Straße 1
-3
Berlin 10789
Deutschland

Tempelhof-Schöneberg

Bearbeitung des Verfahrens

Frist für Ehrenamtliche

Termine und Auslegung

Auslegungsfrist
-
Öffentliche Auslegung (zusätzl. Informationen

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 7-89 VE wird in der Zeit

vom 08. November 2021 bis einschließlich 22. November 2021

gemäß § 3 Abs. 1 des Planungssicherstellungsgesetzes im Internet unter:
https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/bebauungsplan sowie auf der Beteiligungsplattform des Landes Berlin unter: https://mein.berlin.de bereitgehalten.

Sie haben gemäß § 3 Absatz 2 des Planungssicherstellungsgesetzes darüber hinaus im oben genannten Zeitraum zu folgenden Zeiten die Möglichkeit, die Unterlagen im Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin, Abteilung Stadtentwicklung und Bauen, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Rathaus Schöneberg, Zimmer 3051, John-F.-Kennedy-Platz, 10825 Berlin einzusehen:

Montag bis Mittwoch von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr,
Donnerstag von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Freitag von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
sowie nach telefonischer Vereinbarung unter Tel.: (030) 90277-2407 auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden. Diese sind in die anschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Fragen zum Verfahren oder zu den Inhalten des Bebauungsplanentwurfs können auch telefonisch unter: (030) 90277-2407 oder per E-Mail unter: stadtplanung@ba-ts.berlin.de gestellt werden. Diese werden zeitnah fernmündlich beziehungsweise per E-Mail beantwortet.

Es gelten die Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus-SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung) in der jeweils gültigen Fassung.

Eingangsinfos

Eingangsdatum